Unwetter-Alarm – Trotec informiert: Wann ist die Versicherung fällig?

Extreme Wetterlagen mit Sturm, Hagel, stärksten Regenfällen, heftigen Gewittern und Überschwemmungen gehören in Deutschland mittlerweile zum Sommer. Als Unwetter können sie jederzeit über jeden Landstrich hereinbrechen und hohe Schäden anrichten. Meist gibt es hinterher bei vielen betroffenen Hausbesitzern ein böses Erwachen, wenn sie feststellen, dass sie gegen geflutete Keller und Wohnräume gar nicht versichert sind. Denn das ist nur etwa ein Drittel der deutschen Hausbesitzer …

Bei Unwetterschäden greifen in der Regel die Gebäudeversicherung und die Hausratversicherung. Die Gebäudeversicherung reguliert die Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm verursacht wurden. Die Hausratversicherung deckt die Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Blitz und Leitungswasser ab. Und aufgepasst? Die Rede ist von Leitungswasser! Weder Regen noch übertretende Bach- und Flusswasser sind hierbei erwähnt, geschweige also mitversichert. Denn dafür braucht es innerhalb der oben angeführten Versicherungen einen wichtigen Zusatzbaustein, die sogenannte erweiterte Naturgefahrenversicherung.

Erst mit diesem Baustein werden Überschwemmungsschäden an Häusern und Hausrat von der Versicherung übernommen. Wie übrigens auch diejenigen Schäden, die durch Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbrüche entstehen. Andere Begriffe dafür lauten Elementarversicherung oder Elementarschadenversicherung. Ob die Versicherung auch Ihren eventuellen Hochwasserschaden regulieren müsste, steht also in Ihrer Versicherungspolice. Am besten, Sie werfen gleich einmal einen Blick hinein …

Welche Sanierungskosten deckt die Elementarschadenversicherung ab?

  • Die Gebäudeversicherung übernimmt durch den zusätzlichen Abschluss der Elementarschadenversicherung bei Überschwemmungsschäden die Kosten für Reparaturen im Haus selbst und auch an Nebengebäuden, wie zum Beispiel Garagen. Außerdem ersetzt die Versicherung die Kosten für die Sanierung und Trocknung des Gebäudes: dazu zählen die meist notwendigen Vorarbeiten wie Entfernen von Boden- und Wandbelägen oder Verkleidungen, die Kosten der Trocknungsmaßnahme selbst inklusive der dadurch verursachten Stromkosten, sowie die anfallenden Schreiner-, Maler-, Zimmererarbeiten. Ebenso können auch die Kosten für eine alternative Unterkunft oder auch Mietausfälle versichert werden.
  • Die Hausratversicherung ersetzt durch den zusätzlichen Abschluss der Elementarschadenversicherung bei Überschwemmungsschäden den zerstörten Hausrat und kommt für die Reparatur von beschädigtem Inventar auf.

Im Falle eines Hochwasserschadens – das erwartet Ihre Versicherung von Ihnen

  • Ob Hausrat- oder Gebäudeschaden: informieren Sie auf jeden Fall umgehend Ihre Versicherung über den Schadensvorfall.
  • Sorgen Sie dafür, dass der Schaden nicht unnötig größer wird. Zum Beispiel durch das Entfernen loser verlegter Bodenbeläge und durch den Schutz bisher noch unbeschädigten Inventars vor Feuchtigkeit, etwa durch Umstellen in einen trockenen Raum.
  • Entfernen Sie vorhandenes Restwasser.
  • Vermeiden Sie Folgeschäden durch die nun herrschende hohe Luftfeuchtigkeit und stellen Sie umgehend eine ausreichende Anzahl von Luftentfeuchtern und Ventilatoren 
  • Machen Sie Fotos von den Schäden und entsorgen Sie nach Möglichkeit kein Inventar ohne Rücksprache mit Ihrer Versicherung.
  • Klären Sie jetzt mit Ihrem Versicherer die weitere Vorgehensweise Schritt für Schritt ab.

Weitere Informationen rund um das Thema Versicherungsschäden

Detaillierte Informationen zu nahezu allen Fragen bei Versicherungsschäden finden Sie auf der Webseite des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft.

„Unwetter-Alarm: Trotec informiert“ –  zeitnah über folgende Themen

01/8     Trocknungsgeräte bei TKL mieten

02/8     Trocknungszeiten effektiv verkürzen

03/8     Feuchtemessung nach Wasserschaden

04/8     Wann ist die Versicherung fällig?

05/8     Professionelle Sanierung von Wasserschäden

06/8     Estrichdämmschichten richtig trocknen

07/8     So werden Unrat und Gestank beseitigt

08/8     Erste Hilfe bei Schimmelbefall

Trotec und TKL – Ihre starken Partner bei der Wasserschaden-Sanierung

Unsere Fachberater unterstützen Sie mit kompetenter Beratung zum professionell richtigen Equipment. Und das haben wir so gut wie immer für Sie auf Lager – bei Trotec und/oder zu den gewohnt günstigen Mietpreisen unseres Unternehmens TKL. Zur genauen Berechnung und zur Analyse der individuellen Bedarfssituation, auf Wunsch vor Ort, ermitteln unsere Fachberater gerne den spezifischen Gerätebedarf und erarbeiten eine maßgeschneiderte Projektlösung.

Rufen Sie uns einfach an unter +49 2452 962 400 – das Trotec-Team freut sich darauf, Sie unterstützen zu dürfen.

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