Vorbild Bayern: Kultusministerium erweitert Förderprogramm für mobile Luftreiniger

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger ist davon überzeugt, dass mobile Hochleistungsluftreiniger wie der TAC V+ von Trotec für zusätzliche Sicherheit in Schulen aber auch Kneipen, Restaurants, Theater oder Kinos sorgen können. Als im Oktober 2020 bekannt wurde, dass der Bund den Kauf von mobilen Luftreinigern bei Unternehmen fördere, kam diese Nachricht für Aiwanger genau „zum richtigen Zeitpunkt“. Lange Zeit zählte Bayern zu den Bundesländern mit den meisten Corona-Fällen und höchsten Todeszahlen.

Alle Möglichkeiten zum Infektionsschutz werden geprüft

Mit einer 7-Tages-Inzidenz von 120 (Stand 21. Januar 2021) liegt der Freistaat heute im bundesweiten Mittelfeld – weit hinter Thüringen oder Brandenburg mit Inzidenzen über 200. Das Bundesland scheint seinen Weg aus der Krise gefunden zu haben. Damit die Neuinfektionen auch weiterhin sinken, zieht die bayerische Regierung zur Eindämmung der Pandemie alle Möglichkeiten in Betracht. Wo möglich, sollen technische Infektionsschutz-Lösungen dazu beitragen, das Infektionsrisiko in öffentlichen Gebäuden und Schulen zu senken.

Dafür erweiterte das Kultusministerium unlängst sein Förderprogramm für den Kauf von mobilen Raumluftreinigern. Seit gestern können alle bayerischen Schulen staatliche Fördermittel für den Kauf mobiler Luftreiniger mit geeigneter Filtertechnik beantragen. Zuvor war dies nur den Schulen vorbehalten, an denen die Lüftungsempfehlungen des Umweltbundesamtes aufgrund baulicher Mängel oder technischer Gründe nicht umsetzbar waren.

Dazu sagt Prof. Dr. Michael Piazolo, bayerischer Staatsminister für Unterricht und Kultus im Kabinet Söder: „Gesundheitsschutz für die Schüler und Lehrkräfte hat für mich höchste Priorität. Ich danke den Kommunen, die in der ersten Antragsrunde mobile Luftreiniger für über 4.000 Klassenzimmer bestellt haben, die sich nicht gut lüften lassen. Mit der zweiten Antragsrunde können sie ab sofort noch weitere mobile Luftfilter beschaffen – jetzt für alle Räume. Mit umfassenden Hygieneregeln, Maskenpflicht, Lüftungskonzepten, CO2-Messgeräten und Luftreinigungsgeräten haben wir ein umfassendes Konzept für den Gesundheitsschutz an den Schulen.“

Der staatliche Förderanteil beim Kauf von mobilen Raumluftreinigern liegt in der zweiten Antragsrunde bei 50 Prozent, der Förderhöchstbetrag pro Raum beträgt 1.750 Euro. Die Antragstellung ist ab dem 25. Januar 2021 über ein Antragsformular auf der Webseite des Landes Bayern möglich.

Wie sieht es an den Schulen in Nordrhein-Westfalen aus?

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hatte im Oktober 2020 ein 50-Millionen-Euro-Sonderprogramm zum Erwerb mobiler Luftfiltergeräte für Schulen und Sporthallen auf den Weg gebracht. Das Programm sah vor, dass nur für Räume, die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) gelüftet werden können, der Erwerb mobiler Luftreinigungsgeräte finanziell unterstützt wird. Entsprechende Förderanträge mussten bis zum 15. Januar 2021 gestellt werden.

Mit Schreiben vom 19. Januar 2021 berichtete nun Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, dem Sportausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen über die abgerufenen Mittel.

Von den insgesamt 50 Millionen Euro Fördermittel wurden nur rund 19 Millionen abgerufen. Mehr als 30 Millionen Euro blieben demnach ungenutzt.

Anträge auf NRW-Fördermittel wurden abgelehnt

Ursächlich dafür war aber nicht etwa mangelndes Interesse seitens der Schulen. Um die Schüler im Unterricht bestmöglich vor dem Risiko einer Ansteckung mit dem Covid-19-Erreger SARS-CoV-2 zu schützen, beantragte beispielsweise die Stadt Gladbeck NRW-Fördermittel zum Kauf von Luftreinigern für die Schulklassen. Der Antrag wurde abgelehnt, da die Voraussetzungen für die Förderung nicht erfüllt würden. In allen Gladbecker Schulen können die Klassen- und Fachräume ausreichend über Fenster belüftet werden, so die Stadtverwaltung. Andere Schulen werden ähnliche Erfahrungen gemacht haben.

Kommt eine zweite Förderrunde?

Unmittelbar nach der Sitzung des Sportausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 19. Januar 2021 wurden erste Stimmen laut, die nicht abgerufenen Mittel in Höhe von rund 30 Millionen nun in einer zweiten Förderrunde allen Schulen bereitzustellen. Auch mit Blick auf die englische Corona-Mutation B 1.1.7, die nach Studien der britischen Oxford-Universität das Ansteckungsrisiko in allen Altersgruppen wesentlich erhöht und somit auch Schulen in Corona-Hot-Spots verwandeln könne, sobald der Präsenzunterricht wieder startet.

Unterstützt werden die Forderungen nach technischen Infektionsschutz-Lösungen an Schulen von Prof. Dr. Christian Kähler, Leiter des Instituts für Strömungsmechanik und Aerodynamik an der Universität der Bundeswehr München. Der Wissenschaftler ist der festen Überzeugung, dass ein weitgehend sicherer Präsenzunterricht an Schulen durch den Einsatz von Raumluftreinigern und neuartiger Acrylglas-Trennwände ermöglicht werden kann. Wie sich das von ihm erarbeitete Infektionsschutz-Konzept für Schulen in der Praxis umsetzen lässt, präsentierte der Universitätsprofessor vor einigen Wochen Wirtschaftsminister Aiwanger und der Presse.

 

Hochwirksame Luftreiniger wie der TAC V+ seien in der Lage, so Kähler, das indirekte Infektionsrisiko wirksam zu minimieren. Um auch das direkte Ansteckungsrisiko durch Tröpfchen in den Klassenzimmern spürbar zu senken, empfiehlt der Universitätsprofessor den Einsatz neuartiger Acrylglas-Schutzwände mit umlaufender Aerosol-Kante. Diese böten gegenüber herkömmlichen Trennwänden nicht nur einen Schutz vor den größeren Tröpfchen, sondern ebenso vor den winzig kleinen Aerosolpartikeln des Tischnachbarn.

Der Wirtschaftsminister zeigte sich sichtlich angetan von den Ausführungen und begrüßte diese begrüßte diese kostengünstigen Ergänzungen für den Klassenraum. Jede Maßnahme müsse geprüft werden, die dazu beitrage, die Luft in geschlossenen Räumen möglichst virenfrei zu halten.

Infektionsschutz-Lösungen von Trotec: Wissenschaftlich geprüft und von den Ländern gefördert

Sowohl die Anschaffungskosten der TAC V+ Raumluftreiniger als auch die der Acryl-Schutzwände mit umlaufender Schutzkante werden von den Ländern im Rahmen ihrer Förderprogramme für Schulen und Kitas gefördert. Die Infektionsschutz-Lösungen von Trotec erfüllen alle technischen Anforderungen der jeweiligen Förderrichtlinien.

Nicht jeder Luftreiniger sei gleichermaßen zum Schutz vor infektiösen Viren in der Luft geeignet, betont Prof. Dr. Christian Kähler in seinen vielbeachteten Studien zum Einsatz von Raumluftreinigern in Schulen.

Wichtig bei der Anschaffung eines Luftreinigers sei, dass die Geräte bestimmte Anforderungen an die Luftleistung und Filterqualität erfüllen.

Zur sicheren Virenfilterung müssen Luftreiniger drei Grundvoraussetzungen erfüllen:

1. Der Volumenstrom des Luftreinigers muss ausreichend dimensioniert sein, um mindestens einen sechsfachen Luftwechsel pro Stunde zu ermöglichen. Nur so kann eine minutenschnelle Senkung der Aerosolkonzentration im Raum sichergestellt werden. Hochleistungsluftreiniger der TAC V-Serie ermöglichen sogar einen bis zu 16-fachen Luftwechsel pro Stunde und bieten somit ein noch höheres Schutzniveau, beispielsweise für Risikopatienten in Arztpraxen, auf Krankenstationen oder in Pflegeheimen.

2. Der eingesetzte Filter muss nach der DIN EN 1822 zertifiziert sein. Ausschließlich H14-HEPA-Hochleistungsfilter nach EN 1822, wie sie auch im TAC V+TAC M und TAC Eco zum Einsatz kommen, können selbst kleine, virenbehaftete Aerosole (0,1-0,3 µm) aus der Raumluft filtern, und zwar zu 99,995 %. Damit haben H14-HEPA-Filter bereits eine 10-fach höhere Filterleistung als H13-HEPA-Filter, deren Filterleistung im Größenbereich von Bakterien zwar noch vergleichbar gut ist. Signifikante Unterschiede gibt es jedoch im sogenannten MPPS-Bereich (Most Penetrating Particle Size), also bei der Ausfilterung von Viren und Aerosolen. Hier rät die Projektgruppe Labortechnik (ELATEC) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in ihrer Stellungnahme zum Thema „Einsatz von HEPA-Filtern in Raumlufttechnischen Anlagen (Beschluss 16/2010)“ ausdrücklich: „Die HEPA-Filter sollten mindestens der Klasse H14 nach DIN EN 1822-1 entsprechen.“

3. Der Luftreiniger muss hinreichend geräuscharm sein, damit er im Betrieb nicht stört. Denn stört der Lärm, dann besteht die Gefahr, dass das Gerät entweder abgeschaltet oder nicht mit dem erforderlichen Volumenstrom betrieben wird. Eine hohe Sicherheit vor einer indirekten SARS-CoV-2 Infektion ist dann nicht mehr gegeben. Daher verfügt der Hochleistungsluftreiniger TAC V+ über eine geräuschdämmende Schallschutzhaube, die ihn zum leisesten Gerät seiner Leistungsklasse macht.

Sogar noch übertroffen werden diese von Prof Kähler definierten Kriterien vom mobilen Hochleistungsluftreiniger TAC V+. Entwickelt und gefertigt wird das Gerät in Deutschland (Heinsberg) – ausgeliefert wird es in die ganze Welt. Eine stets aktuelle Übersicht auf der Unternehmensseite, welche Restaurants, Behörden, Schulen oder medizinischen Einrichtungen den TAC V+ Hochleistungsluftreiniger bereits einsetzen, unterstreicht die erprobte Wirksamkeit der TAC V+ Luftreinigung.

Der TAC V+ Hochleistungsluftreiniger hat sich bereits vielfach in der Praxis bewährt. Hier finden Sie zahlreiche Einsatz-Referenzen aus unterschiedlichen Branchen:

Eine wertvolle Investition in Gesundheit und Produktivität

Die Hochleistungsluftreiniger der TAC-Serie ermöglichen eine unkomplizierte Rückkehr zur Normalität im täglichen Miteinander – trotz Corona. Aber auch bei den jährlich wiederkehrenden Grippewellen kann der Hochleistungsluftreiniger wirksam vor einer aerogenen Infektion mit Influenzaviren schützen. Die vergleichsweise geringen Investitionskosten werden durch die Vorteile eines maximalen Infektionsschutzes aufgehoben.

Jetzt direkt anschauen! Der Hochleistungsluftreiniger TAC V+ im Video:

Erhältlich sind die mobil einsetzbaren Hochleistungsluftreiniger der TAC-Serie in mehreren Farben und Ausstattungsvarianten zum Preis ab 2.755,00 € im Trotec-Shop.

Schulen, Kinder- und Behinderten-Tagesstätten erhalten den TAC V+ Raumluftreiniger zu Sonderkondition. Ebenso halten wir attraktive Leasingangebote bereit, die auf die individuellen Bedürfnisse von Schulen und Pflegeeinrichtungen zugeschnitten sind. Gerne informieren wie Sie in einem persönlichen Gespräch über das für Sie passende TAC V+ Angebot.

Wir beraten Sie gerne persönlich!

Trotec GmbH, Herr Jochem Weingartz
Telefon: +49 2452 962-137, jochem.weingartz@trotec.com

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