Österreichs Bildungsministerium ordert 4.000 Luftreiniger für Schulen und übernimmt alle Kosten. Klares Votum für HEPA-Filtertechnik nach EN 1822

Um in Österreichs Schulen die Bildung von Corona-Infektionsherden zu vermeiden und einen weitestgehend sicheren Präsenzunterricht zu ermöglichen, setzt das Bildungsministerium im neuen Schuljahr 2021/2022 verstärkt auf den Einsatz mobiler Luftreiniger in Schulen. Insgesamt 4.000 mobile Luftreiniger wurden von Österreichs Schulen bislang beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung angefordert, vermeldete die Winter Zeitung mit Verweis auf das Bildungsministerium.

Bildungsminister Heinz Faßmann setzt zwar weiterhin auf das regelmäßige Stoßlüften in den Klassenräumen, um die indirekte Ansteckungsgefahr durch virenbehaftete Aerosolpartikel zu senken. Allerdings räumte Faßmann ein, dass manuelles Lüften nicht in allen Klassenräumen möglich sei, weil beispielsweise Schutzvorrichtungen die komplette Öffnung von Fenstern verhindern. In diesen Klassenräumen Räumen reduzieren zukünftig mobile Raumluftfilter die Virenlast im Raum.

Auf einen kurzfristigen Aufruf des Bildungsministeriums, den Bedarf an mobilen Luftreinigern zu melden, reagierten zahlreiche Schulen. Insgesamt 4.000 Geräte wurden von den Schulleitern geordert, rund 1.000 Geräte wurden bereits ausgeliefert.

Österreichs Bildungsministerium übernimmt die Kosten der Luftreiniger

Die Kosten für die rund 4.000 mobilen Luftreiniger übernimmt Österreichs Bildungsministerium. Diese Entscheidung kam überraschend für die Schulen. Zuvor hatte das Ministerium lediglich einen Teilbetrag als Unterstützung angekündigt, den Rest sollten die Schulen tragen. Um eine möglichst schnelle Ausstattung der Klassenräume zum neuen Schuljahr sicherzustellen, werden alle Kosten nun vom Bildungsressort getragen.

Klares Votum für HEPA-Filtertechnik der Filterklassen H13 und H14

Bei den technischen Anforderungen an die Raumluftreiniger setzt das Bildungsministerium auf die Empfehlungen der Bundebeschaffungsagentur (BBG).

Die Voraussetzungen, die ein Luftreinigungsgerät erfüllen muss:

  1. Zumindest 4,4 facher Raumluftaustausch pro Stunde (durch ein oder mehrere Geräte)
  2. Maximal 47 dB(A) bei obgenannten Luftaustausch
  3. HEPA-Filter der Klasse H13 oder H14

Auf den Einsatz von Geräten, die Ozon in der Raumluft erzeugen, soll ausdrücklich verzichtet werden.

Die Bundebeschaffungsagentur folgt mit diesen Kriterien für mobile Raumluftreiniger in weiten Teilen den Empfehlungen der Wissenschaft, wonach nur mobile Luftreinigungsgeräte mit HEPA-Filtertechnik der Filterklassen H13 oder H14 mit einem hohen Abscheidegrad von 99,95 Prozent (H13) bzw. 99,995 Prozent (H14) einen zuverlässigen Schutz vor Viren in der Raumluft gewährleisten. Filter unterhalb dieser Filterklassen halten viele Experten für nicht geeignet, extrem kleine Virenpartikel zuverlässig und dauerhaft aus der Luft zu filtern.

Österreichs Bundesministerium für Arbeit warnt vor Risiken nicht geeigneter Luftreiniger

Zu einer ähnlichen Bewertung kommt auch Österreichs Bundesministerium für Arbeit, das in einem Erlass vom 01. August 2021 zu „Geräten, welche durch Vernebelung von Chemikalien (z.B. Wasserstoffperoxid, Natriumhypochlorit) oder Einsatz von Kaltplasmaverfahren bzw. Strahlung eine signifikante Reduktion der Keimbelastung oder eine „Reinigung“ der Atemluft von Krankheitserregern versprechen“ die nachfolgende Klarstellung veröffentlichte:

  • Bei den mit diesen Geräten vernebelten Chemikalien handelt es sich nicht um Arbeitsstoffe gemäß § 2 Abs. 6 ASchG, da diese Stoffe nicht bei der Arbeit verwendet
    werden. Ein Heranziehen von Bestimmungen der GKV ist daher nicht möglich.
  • Eine Einbringung von Chemikalien in die Atemluft am Arbeitsplatz bzw. die Erzeugung von Radikalen sowie von Reaktions- oder Spaltprodukten durch den Einsatz von Kaltplasmaverfahren oder Strahlung kann grundsätzlich eine mögliche gesundheitliche Beeinträchtigung oder sogar Gefährdung von Beschäftigten darstellen. Das widerspricht § 22 Abs. 3 ASchG.
  • Für die Verwendung dieser Geräte am Arbeitsplatz wäre ein vollständiger und
    detaillierter Nachweis der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers erforderlich, durch
    den jede mögliche nachteilige Beeinträchtigung – sowohl durch die eigentlich eingesetzten und vernebelten Chemikalien als auch durch sämtliche möglicherweise
    entstehenden weiteren Reaktionsprodukte – mit Sicherheit ausgeschlossen werden
    kann (Arbeitsplatzevaluierung). Unter realistischen Bedingungen ist eine vollständige Erfassung aller möglichen Risiken und Auswirkungen auf die Gesundheit der
    anwesenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kaum möglich und der Einsatz
    der Geräte insofern zu unterlassen.
  • Der Einsatz von Geräten, deren Wirkungsweise ausschließlich auf einer rein
    mechanischen Filterung der Raumluft beruht, ist zulässig (Positionspapier der
    Gesellschaft für Aerosolforschung, Abschnitt 5.2.).

Den Erlass des Bundesministerium für Arbeit an alle Arbeitsinspektorate können Sie hier im Original in voller Länge als PDF-Datei herunterladen:

Mit Hochleistungsluftreinigern von Trotec zurück in den Präsenzunterricht

Mit mobilen Luftreinigern lassen sich virenbehaftete Aerosole in der Raumluft auf kontrollierte Art und Weise reduzieren, so dass eine indirekte Infektion nahezu ausgeschlossen werden könne, erklärt Professor Christian Kähler von der Universität der Bundeswehr München.

„Mit den mobilen Raumluftreinigern können sie das indirekte Infektionsrisiko in Schulen nahezu vollständig ausschließen, wenn sie die richtig betreiben … Diese Geräte bieten vor allen Virusvarianten einen guten Schutz.“
Prof. Christian Kähler, Universität der Bundeswehr München

Wie ein sicherer Präsenzunterricht durch den Einsatz der Luftreiniger an den Schulen gelingen kann, trotz sich ausbreitender Delta-Variante, hat Christian Kähler in einem eigens für Schulen erarbeiteten Schutzkonzept vorgestellt. Der weltweit anerkannte Aerosolexperte erforscht seit rund 25 Jahren die Erzeugung, Ausbreitung und Verdunstung von Aerosolpartikeln im Raum. In seinem Schutzkonzept für Schulen zeigt der Wissenschaftler auf, wie sich SchülerInnen und LehrerInnen im Unterricht bestmöglich vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen können. Statt regelmäßigem Stoßlüften mit offenen Fenstern, ermöglichen TAC Hochleistungsluftreiniger mit HEPA-Filter der Schutzklasse H14 (zertifiziert nach EN 1822 ) und neuartige Acrylglas-Trennwände einen infektionssicheren Unterricht in der Corona-Pandemie.

Das Schutzkonzept für Schulen basiert auf vier Säulen:

1. Trennwände mit Aerosol-Schutzkante machen das Tragen von Masken überflüssig. Transparente Schutzwände zwischen den Sitzplätzen verhindern, dass sich die Schüler durch umherfliegende Tröpfchen oder bei der Atmung freigesetzte Aerosole des direkten Tischnachbarn mit dem Covid-19-Erreger infizieren. Die glasklaren Trennwände mit Aerosol-Schutzkante bieten einen zuverlässigen Schutz vor größeren Tröpfchen und verhindern zudem, dass die von den Schülern ausgeatmeten Aerosole die Trennwand überwinden und zum Sitznachbarn schweben. Das Tragen einer Maske ist nicht mehr erforderlich. Lediglich beim Verlassen des Platzes muss eine Maske getragen werden.

2. TAC Hochleistungsluftreiniger sorgen für virenfreie Luft in Unterrichtsräumen. Virenbehaftete Aerosolpartikel in der Raumluft gelten als Hauptüberträger des SARS CoV-2-Virus. Diese winzig kleinen Partikel (0,1 – 0,3 Mikrometer) werden durch den Einsatz eines Hochleistungsluftreinigers der TAC-Serie in kürzester Zeit zuverlässig (99,995 %) aus der Raumluft entfernt. Der Luftreiniger filtert die Raumluft und minimiert das indirekte Infektionsrisiko, da die Virenlast im Raum auf einem konstant niedrigen Niveau gehalten wird. Massives Stoßlüften ist nicht mehr erforderlich. Folglich bleibt es in den Klassenzimmern gleichbleibend warm und der Unterricht muss nicht alle 20 Minuten zum Lüften unterbrochen werden. Die Lüftung kann auf Pausenzeiten beschränkt werden, um die verbrauchte Raumluft gegen Frischluft auszutauschen.

3. Partikelfiltrierende Atemschutzmasken (FFP2/3) sind von den Lehrkräften zu verwenden, wenn sie sich den Schülern unmittelbar nähern. Die Schüler müssen eine FFP2/3-Maske jedoch nur noch dann tragen, wenn sie den Platz verlassen, durch das Schulgebäude gehen, oder öffentliche Verkehrsmittel für den Schulbesuch nutzen.

4. CO2-Ampeln sorgen für ein kontrolliertes Lüftungsverhalten. Ein hoher CO2-Gehalt ist ein guter Indikator für eine ebenfalls hohe Aerosolkonzentration. Aber auch das Wohlbefinden und die Konzentrationsfähigkeit wird durch zu hohe CO2-Werte empfindlich beeinträchtigt. Mit dem praktischen Luftqualitätsmonitor BQ30 behalten Sie die CO2-Raumluftkonzentration zuverlässig im Blick. So können Sie bei Bedarf durch Zufuhr von Frischluft das Raumklima verbessern.

Alle Informationen im „Ratgeber für sicheren Schulunterricht“

Im „Ratgeber für sicheren Schulunterricht“ können Sie sich selbst davon überzeugen, wie vergleichsweise einfach ein sicheres Hygienekonzept für Schulen realisiert werden kann. Der Ratgeber enthält ein „How-to“ für die Umsetzung des von Prof. Christian Kähler empfohlenen Hygienekonzeptes für Schulen, wissenschaftlich belegte Fakten zu den Ansteckungsrisiken im Klassenzimmer sowie technische Lösungen, um das Ansteckungsrisiko im Unterricht auf ein Minimum zu reduzieren.

Alle Informationen sind auch online auf unserer Informationsseite abrufbar:

Erhältlich sind die mobilen TAC LuftreinigerAcrylglas-Trennwändemedizinische Masken und CO2-Ampeln im Trotec-Shop.

Für Schulen, Universitäten und öffentliche Einrichtungen gelten Sonderkonditionen für Kauf und Miete. Sprechen Sie uns gerne persönlich darauf an:

Trotec GmbH, Herr Jochem Weingartz
Telefon: +49 2452 962-137, jochem.weingartz@trotec.com

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