Am 01. Oktober ist die Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in Kraft getreten. Die Neuordnung war notwendig, weil Virologen und Gesundheitsexperten im Herbst und Winter mit steigenden Corona-Infektionszahlen rechnen. Die neue Verordnung hat zum Ziel, Übertragungen des Coronavirus in Unternehmen zu reduzieren sowie Arbeits- und Produktionsausfälle zu vermeiden. Damit wird auch der Sorge von Arbeitgebern Rechnung getragen, die sich vor einer Zunahme an Krankentagen fürchten, die in der Folge zu Personalengpässen führen können.
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