Neue Fördermittel für Gastronomie: Überbrückungshilfe II jetzt beantragen – für die Anschaffung von Wärmestrahlern und Außenzelten, Desinfektionsmittel und Luftfilteranlagen

Angesichts steigender Infektionszahlen fördert die ab sofort beantragbare Überbrückungshilfe II für den Zeitraum September bis Dezember 2020 künftig auch Maßnahmen, damit Gastwirte und Caféhaus-Besitzer ihren Geschäftsbetrieb in die Außenbereiche verlagern können, wo die Ansteckungsrisiken geringer sind. Förderfähig sind zum Beispiel die Anschaffung von Wärmestrahlern und Außenzelten. Schon vorher möglich war die Förderung von Hygienemaßnahmen, wie etwa die Anschaffung von Desinfektionsmitteln und Luftfilteranlagen.

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