Am gestrigen Mittwoch hat Bundesarbeitsminister Heil eine Verordnung für mehr Homeoffice erlassen. Wo immer möglich, sollen Unternehmen ihren Beschäftigten nun Homeoffice anbieten, um das Infektionsrisiko am Arbeitsplatz zu minimieren. Die neuen „Maßnahmen zur Kontaktreduktion im Betrieb“ Regeln gelten ab sofort und ergänzend zur gültigen AHA-Regel + L (1,5 m Abstand, Hygiene beachten, Mund-Nasen-Bedeckung tragen und Lüften). Die überarbeitete SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist zunächst bis zum 15. März 2021 befristet.
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