Anstieg von Atemwegserkrankungen – So schützen Sie sich und Ihre Beschäftigen am Arbeitsplatz vor Grippe und Erkältung

In diesem Winter sollte alles besser werden. In vielen Bundesländern wurde die Isolationspflicht ausgesetzt, so dass Menschen, die positiv auf das Coronavirus getestet werden, wie gewohnt zur Arbeit gehen können – wenn die Erkrankung symptomlos verläuft. Auch die Maskenpflicht beim Einkaufen, in Restaurants oder am Arbeitsplatz ist weitgehend gefallen.

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Wie können Arbeitgeber sich und ihre Mitarbeiter vor der Corona-Variante BQ1.1 bei wegfallender Isolationspflicht schützen?

Mit dem Wegfall der Isolationspflicht in einigen Bundesländern stellt sich vielen Arbeitgebern die Frage, welche Auswirkungen das für sie und die Beschäftigten haben kann. Einerseits müssen die Mitarbeitenden am Arbeitsplatz vor Infektionsrisiken geschützt werden. Auf der anderen Seite ist die Arbeitskraft jedes einzelnen Mitarbeiters wertvoll. Das gilt umso mehr in Zeiten von Personalknappheit und Fachkräftemangel. Wenn nun die Möglichkeit besteht, bei symptomloser Covid-19-Erkrankung zur Arbeit zu gehen, werden davon noch mehr Mitarbeiter als ohnehin schon Gebrauch machen.

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Bildungsgewerkschaft GEW und Landeselternrat fordern mit Blick auf die drohende Omikron-Welle: Kein „Weiter so!“ Schulen brauchen endlich flächendeckend Luftreiniger, CO2-Ampeln und Schutzwände

Europa wird von einer erneuten Corona-Welle überrollt. Die Corona-Neuinfektionen erreichen in Großbritannien, Italien und Griechenland Rekordwerte. Auch für Deutschland erwarten Virologen und Epidemiologen in den kommenden Wochen eine starke Zunahme der Neuinfektionen, ausgelöst durch die Omikron-Variante des Coronavirus, das sich im Vergleich zu vorherigen Varianten wesentlich schneller in der Bevölkerung ausbreitet. Insbesondere junge Schülerinnen und Schüler werden dieser neuen Welle aufgrund fehlender Impfungen und nur unzureichender Schutzmaßnahmen an Schulen nahezu hilflos ausgesetzt sein, warnen die Bildungsgewerkschaft GEW und der Landeselternrat Brandenburg in einer gemeinsamen Erklärung.

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Experten empfehlen: Luftreinigung statt Verbote. Mobile Luftreiniger ermöglichen sichere Raumnutzungskonzepte in der Corona-Pandemie

Mobile Luftreiniger können das indirekte Corona-Infektionsrisiko maßgeblich senken und einen erheblichen Beitrag dazu leisten, einen erneuten Lockdown und Schulschließungen zu vermeiden, erklärt Prof. Dr. Christian J. Kähler in einem Debattenbeitrag auf Meinungsbarometer.info. Der Experte weiß wovon er spricht. Seit mehr als 25 Jahren erforscht der Wissenschaftler an der Universität der Bundeswehr München die Entstehung, Ausbreitung und Verdunstung von Aerosolen. Also jene Mikropartikel, die nach Meinung führender Aerosolforscher für mehr als 99 Prozent aller Corona-Infektionen verantwortlich sind. Kählers Forschungen haben entscheidend dazu beigetragen, den Fokus bei der Corona-Infektionsprävention auf die technische Raumluftreinigung zu lenken. Mittlerweile empfehlen und fordern nationale Fachorganisationen, wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Aerosolvereinigung, Deutsche Physikalische Gesellschaft (DPG) und viele Elternverbände in Deutschland Luftfilter und Schutzwände für Schulen.

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Best Practice: Das Trotec-Infektionsschutzkonzept zum Schutz der Mitarbeiter in Corona-Zeiten

Am gestrigen Mittwoch hat Bundesarbeitsminister Heil eine Verordnung für mehr Homeoffice erlassen. Wo immer möglich, sollen Unternehmen ihren Beschäftigten nun Homeoffice anbieten, um das Infektionsrisiko am Arbeitsplatz zu minimieren. Die neuen „Maßnahmen zur Kontaktreduktion im Betrieb“ Regeln gelten ab sofort und ergänzend zur gültigen AHA-Regel + L (1,5 m Abstand, Hygiene beachten, Mund-Nasen-Bedeckung tragen und Lüften). Die überarbeitete SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist zunächst bis zum 15. März 2021 befristet.

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