Ab Mittwoch: 3G am Arbeitsplatz. Warum Arbeitgeber gerade jetzt auf mobile Luftreiniger im Büro setzen sollten

Bereits ab Mittwoch gilt die 3G-Regelung am Arbeitsplatz. Dann dürfen nur noch Beschäftigte ins Büro bzw. an ihre Arbeitsplatz, wenn sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Sie als Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einhaltung der neuen Corona-Regeln zu kontrollieren und zu dokumentieren. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, drohen empfindliche Bußgelder bis zu 25.000 Euro. Ebenso drohen ungeimpften Beschäftigten Konsequenzen, wenn sie ihrer Testpflicht nicht nachkommen.

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