Neue Corona-Überbrückungshilfen: Bis zu 90 % Förderung beim Kauf eines mobilen Trotec-Luftreinigers

Schützen Sie Ihre Mitarbeiter, Kunden oder Gäste vor einer indirekten Infektion mit dem Coronavirus. Möglich wird das durch den Einsatz mobiler TAC Hochleistungsluftreiniger mit wissenschaftlich bestätigter Wirksamkeit. Infektiöse Aerosolpartikel, die nach einhelliger Meinung für mehr als 99 Prozent aller Corona-Infektionen in Innenräumen verantwortlich sind, werden mit einem mobilen TAC V+ Luftreiniger zu 99,995 Prozent aus der Raumluft gefiltert. Darüber hinaus befreit der Raumluftreiniger mit HEPA-Filter der Filterklasse H14 (zertifiziert nach EN 1822) die Luft von weiteren Krankheitserregern (z. B. saisonale Grippeviren), Bakterien, Feinstaubpartikeln, Allergenen sowie unangenehmen Gerüchen.

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DEHOGA kritisiert Corona-Beschlüsse des Bund-Länder-Gipfels: Gastronomie- und Veranstaltungsbranche hat erheblich in raumlufttechnische Anlagen investiert – da muss mehr ermöglicht werden

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) kritisiert in einer Stellungnahme die Ergebnisse des Bund-Länder-Gipfels. Die Abkehr von Lockdown-Szenarien und die Verlängerung der Überbrückungshilfe III Plus sieht der Branchenverband zwar ausdrücklich positiv. Kritikwürdig bleibt für den DEHOGA jedoch die Fokussierung auf den Inzidenzwert von 35 bei der 3G-Regelung.

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Corona-Überbrückungshilfe II: Corona-Soforthilfe des Bundes fördert Investition in mobile TAC V+ Hochleistungsluftreiniger

Prof. Dr. Christian Kähler von der Universität der Bundeswehr München ist sich sicher: Raumluftreiniger wie der Hochleistungsluftreiniger TAC V+ sind für die Gastronomie aber auch für weite Teile des Handels eine sichere Möglichkeit, um die Virenlast in Innenräumen erheblich zu reduzieren. Insbesondere im Winter sorgt der Hochleistungsluftreiniger TAC V+ für eine deutliche Verbesserung des Infektionsschutzes in geschlossenen Räumen, wenn die vom Umweltbundesamt empfohlene Fensterlüftung aufgrund baulicher Einschränkungen nicht möglich oder aus Gründen des Wohlbefindens nicht vertretbar ist.

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Neue Fördermittel für Gastronomie: Überbrückungshilfe II jetzt beantragen – für die Anschaffung von Wärmestrahlern und Außenzelten, Desinfektionsmittel und Luftfilteranlagen

Angesichts steigender Infektionszahlen fördert die ab sofort beantragbare Überbrückungshilfe II für den Zeitraum September bis Dezember 2020 künftig auch Maßnahmen, damit Gastwirte und Caféhaus-Besitzer ihren Geschäftsbetrieb in die Außenbereiche verlagern können, wo die Ansteckungsrisiken geringer sind. Förderfähig sind zum Beispiel die Anschaffung von Wärmestrahlern und Außenzelten. Schon vorher möglich war die Förderung von Hygienemaßnahmen, wie etwa die Anschaffung von Desinfektionsmitteln und Luftfilteranlagen.

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