Ab Mittwoch: 3G am Arbeitsplatz. Warum Arbeitgeber gerade jetzt auf mobile Luftreiniger im Büro setzen sollten

Bereits ab Mittwoch gilt die 3G-Regelung am Arbeitsplatz. Dann dürfen nur noch Beschäftigte ins Büro bzw. an ihre Arbeitsplatz, wenn sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Sie als Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einhaltung der neuen Corona-Regeln zu kontrollieren und zu dokumentieren. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, drohen empfindliche Bußgelder bis zu 25.000 Euro. Ebenso drohen ungeimpften Beschäftigten Konsequenzen, wenn sie ihrer Testpflicht nicht nachkommen.

Aerosolforscher warnt: 3G kann Ansteckungsrisiko am Arbeitsplatz erhöhen

Nach dem vom Bundesrat verabschiedeten Infektionsschutzgesetz müssen Sie Ihren Büroangestellten zudem anbieten, soweit möglich, im HomeOffice zu arbeiten. Lassen betriebliche Gründe dies nicht zu, weil beispielsweise eine Präsenz im Büro unabdingbar ist oder die technische Infrastruktur ein Arbeiten von zu Hause aus nicht zulässt, sollten Sie noch mehr also sonst dafür Sorge tragen, dass die Mitarbeiter am Arbeitsplatz bestmöglich vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus geschützt werden.

Denn: „3G vermittelt ein gefährliches Gefühl der Sicherheit“, warnt Deutschlands bekanntester Aerosolforscher Dr. Gerhard Scheuch. Die neu beschlossenen Maßnahmen hätten blinde Flecken, wodurch sich das Ansteckungsrisiko am Arbeitsplatz trotz 3G sogar noch erhöhen könne. Scheuch rät Arbeitgebern daher eindringlich, mit mobilen Luftreinigern und CO2-Messgeräten einen zusätzlichen Schutz vor virenbehafteten Aerosolen am Arbeitsplatz zu etablieren.

Genesene und Geimpfte können das Virus nach wie vor übertragen, daher seien Übertragungen auch bei 3G nicht ausgeschlossen, erklärt Scheuch. Je mehr Mitarbeiter im Unternehmen geimpft oder genesen sind, desto größer sei auch die Gruppe potentiell infektiöser Beschäftigter. Lediglich bei frisch getesteten Mitarbeitern könne mit einer hohen Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass diese nicht unbemerkt das Coronavirus in sich tragen und dieses am Arbeitsplatz über die Atmung und beim Sprechen in Form von Aerosolen in die Raumluft abgeben. Scheuch würde sich daher eine 3G+ Regelung für Unternehmen wünschen, also eine Testung aller Mitarbeiter.

Falsches Sicherheitsgefühl führt zur Vernachlässigung der Schutzmaßnahmen

Der Wissenschaftler befürchtet, dass 3G ein Gefühl der Sicherheit vermittle, das nicht gibt. Nicht selten tragen beispielsweise Beschäftige an Supermarktkassen oder in Tankstellen keinen Mund-Nasen-Schutz, wenn sie hinter einer Acrylglas-Schutzwand arbeiten. Dabei schützen diese Wände lediglich vor der direkten Infektion durch Tröpfchen, nicht aber vor potentiell infektiösen Aerosolen, die meterhoch über den Kassen schweben und dann langsam zu Boden sinken. Auch viele Handwerker versuchen mit dem lapidaren Hinweis „Ich bin geimpft“ auf das Tragen einer Maske beim Kundentermin zu verzichten. Durch die 3G-Regelung könnte diese Nachlässigkeit auch in Büros zunehmen.

Wo lauert die größte Ansteckungsgefahr in Büros?

Ob im Büro, im Besprechungsraum, in der Mitarbeiterküche oder im Sozialraum: die Ansteckungsgefahr schwebt unsichtbar in der Luft, sagt Scheuch: „Wir wissen, dass sich 99,9 Prozent aller Infektionen drinnen ereignen.“ und ergänzt: „Das heißt, wir müssen uns auf die Innenräume konzentrieren“. Die technische Luftreinigung würde Arbeitgebern ein zusätzliches Instrument an die Hand geben, um Innenräume spürbar sicherer zu machen.

Die Ansteckungsgefahr schwebt unsichtbar in der Luft

Je mehr Beschäftigte in einem Raum zusammenarbeiten und je kleiner der Raum ist, desto höher ist das indirekte Infektionsrisiko durch Schwebstoffpartikel in der Luft. Entscheidend für die Ansteckungsgefahr in Innenräumen ist die Dauer, wie lange infektiöse Aerosolpartikel in der Raumluft verbleiben. Ein Aerosol ist ein gasförmiges Gemisch, das in der Lunge erzeugt wird und bei erkrankten Menschen Viren enthält. Die winzig kleinen Aerosolpartikel werden vorwiegend beim Atmen und Sprechen in den Raum freigesetzt. Während größere Tröpfchen aufgrund ihres Gewichts bereits nach ca. 1,5 Metern zu Boden sinken (daher die Abstandsregel von 1,5 m), schweben die leichten und unsichtbaren Aerosolteilchen aufgrund ihrer geringen Größe (ca. 0,1-0,3 µm) bis zu mehrere Stunden in der Raumluft, verteilen sich mitunter über Lüftungsanlagen und werden selbst viele Meter entfernt unbemerkt eingeatmet. Im Gegensatz zur Luft im Freien, wo Aerosolgemische durch die Luftbewegung mit sauberer Frischluft verdünnt und verweht werden, bleibt die Aerosolkonzentration in geschlossenen Räumen fortwährend hoch und steigt mit jedem Ausatmen an. Je länger und je mehr Aerosolteilchen in der Luft umherschweben, desto schneller gelangen diese über die Atemwege in den Körper und führen zu einer Infektion der Lunge.

Mobile Luftreiniger reduzieren das luftgetragene Ansteckungsrisiko

Zuverlässig senken können Arbeitgeber die unsichtbare Infektionsgefahr durch Aerosole in gemeinschaftlich genutzten Büros mit mobilen Luftreiniger, ist sich Scheuch sicher. Aber auch in Einzelbüros machen mobile Luftreiniger Sinn. Arbeitet ein infizierter Mitarbeiter 8 Stunden am Tag in seinem Büro, dann atmet er fortlaufend Viren in die Raumluft aus. Das Büro ist selbst dann noch „infektiös“, wenn er es bereits verlassen hat, denn die Viren bleiben über lange Zeit in der Luft. Das aber kann das Reinigungspersonal nicht wissen, das die Büroräume nach Büroschluss mit heruntergezogener Maske reinigt, weil ja sonst niemand im Raum ist.

Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen die hohe Wirksamkeit der technischen Raumluftreinigung im Kampf gegen das Coronavirus. Geeignete Geräte wie die Trotec-Luftreiniger der TAC-Serie und AirgoClean-Serie senken die Virenlast in einem Raum nachweislich um mehr als 99 Prozent – dauerhaft und selbst bei geschlossenem Fenster. Bei Trotec erhalten Sie mobile Luftreiniger für alle Raumgrößen und in nahezu allen Preisklassen. Was alle Trotec-Luftreiniger gemeinsam haben: hocheffiziente HEPA-Filter und ein hohes Luftvolumen, um Einzelbüros, Großraumbüros aber auch Sozialräume, Besprechungsräume und Wartebereiche dauerhaft virenfrei zu halten und das indirekte Ansteckungsrisiko kontrolliert zu senken. Eine gute Investition in den Gesundheitsschutz der Beschäftigten und ein hoher Schutz vor Corona-bedingten Betriebsschließungen.

Um die Wirksamkeit der Raumluftreinigung am Arbeitsplatz zu kontrollieren, schlägt Scheuch zudem eine Kombination von zwei Messsystemen vor.

  1. Luftqualitäts-Monitoring
    Zum einen sollte die Frischluftzufuhr durch Fensterlüftung mittels sogenannter Co2-Ampeln überprüft werden. Eine erhöhte CO2-Konzentration in der Raumluft lässt zwar keine Aussage über virushaltige ⁠Aerosole⁠ zu, aber sie deutet darauf hin, dass zu lange nicht gelüftet wurde und daher auch das Infektionsrisiko erhöht sein kann.
  2. Partikelmessung
    Des Weiteren empfiehlt der Wissenschaftler eine ergänzende Partikelmessung der Aerosole in der Büroluft, um die Wirksamkeit der Luftreinigungsmaßnahmen zu überprüfen. So können sich alle Mitarbeiter im Raum schnell und zuverlässig über die vorherrschende Raumluftqualität informieren und bei Bedarf gegensteuern.

Luftqualitäts-Monitoring und Partikelmessung in einem Gerät: BQ30

Mit dem praktischen Luftqualitätsmonitor BQ30 behalten Sie beide Parameter für eine hohe Raumluftqualität zuverlässig im Blick. Das BQ30 misst sowohl die CO2-Konzentration in der Raumluft und gibt den gemessenen Wert gut ablesbar mittels farbigen Bargraf-Indikator auf dem LCD-Display aus. Zudem misst das praktische Messgerät die Menge der Schwebstoffpartikel in der Raumluft und macht gefährlich hohe Konzentrationen unmittelbar sichtbar.

Auf dem großen Farb-LCD-Display des BQ30 lassen sich gleichzeitig ablesen:

  • der CO2-Gehalt in der Raumluft
  • die Partikelmassenkonzentration in der Luft
  • die Lufttemperatur
  • die relative Luftfeuchtigkeit

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Wissenschaftlich empfohlener Infektionsschutz für Büros

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