Augen auf beim Maskenkauf: In Apotheken, Drogerien, Warenhäusern und Tankstellen werden oft unwissend Atemschutzmasken mit zweifelhafter Wirkung und Herkunft angeboten

Mund- und Nasenschutz (MNS) sowie Atemschutzmasken mit FFP 2 oder FFP 3-Filter (vergleichbar auch sogenannte KN95, N95 oder DS2-Atemschutzmasken) sind durch die weltweit grassierende Corona-Pandemie gefragt wie nie. Wer aktuell in den gängigen Suchmaschinen nach Schutzmasken sucht, wird regelrecht mit „sofort verfügbaren Atemschutzmasken“ überschüttet und mittlerweile haben selbst Tankstellenketten, Baumärkte und natürlich Apotheken Masken im Angebot, sodass der Eindruck entstehen könnte, dass sich der Versorgungsengpass der letzten Wochen und Monate in Luft aufgelöst hat. Aber ist dem wirklich so?

Wie passen Versorgungsknappheit im Krankenhaus und sofort verfügbare Angebote im Einzelhandel zusammen?

Auf der einen Seite herrscht Versorgungsknappheit und Mangel in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Zeitgleich werden aber Atemschutzmasken mit FFP-Filter im Internet, in der Apotheke um die Ecke oder von „fliegenden Händlern“ in großen Stückzahlen angeboten.

Für die Stationsärztin der HNO-Klinik in der Kölner Universitätsklinik ist dies ein Unding:

„Wir haben hier noch 3 Atemschutzmasken mit FFP 3-Filter auf der Station zur Verfügung. Daher trage ich meine Maske die gesamte Schicht! Und in der Apotheke in Köln-Sülz werden Masken im 10er-Pack angeboten!“

Was ist nun ursächlich dafür, dass Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und niedergelassene Ärzte die dringend notwendigen Atemschutzmasken nicht in ausreichender Zahl vorhalten können?

Für Medizinprodukte gelten Sondervorschriften! Und diese werden vorsätzlich oder zumindest fahrlässig ignoriert, was im schlimmsten Fall Menschenleben gefährden kann.

Zum Wohle und zum Schutz der Patienten gilt für das Inverkehrbringen von medizinischen Produkten das Medizinproduktegesetz. Wird einem Produkt eine heilende oder im medizinischen Sinne schützende Wirkung zugesprochen, so muss diese Wirkung entsprechend nachgewiesen werden. Daher fällt auch ein medizinischer Mund- und Nasenschutz unter das Medizinproduktegesetz, da die Masken den Träger vor einer Tröpfcheninfektion schützen sollen. Partikelfiltrierende Atemschutzmasken der Klassen FFP 2 oder 3 gelten als Teil der persönlichen Schutzausrüstung und unterliegen daher der PSA-Verordnung der EU (2016/425).

Kein Arzt im Krankenhaus und kein verantwortungsbewusster Pfleger in einer Isolationsstation für Patienten mit Atemwegserkrankungen würde das Risiko eingehen, eine Atemschutzmaske ohne entsprechende Kennzeichnung zu verwenden

Die Verwendung nicht gekennzeichneter partikelfiltrierender Atemschutzmasken im medizinischen Bereich wäre mindestens als grob fahrlässig zu beurteilen und könnte sowohl hohe Schadenersatzforderungen aber auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen!

Wie lassen sich nun aber „seriöse“ Angebote von zumindest fragwürdigen Offerten unterscheiden? Und wie kann man sowohl als Verkäufer, aber ebenso als schutzsuchender Nutzer sicherstellen, dass die angebotene Maske auch wirklich über eine ausreichende Schutzwirkung verfügt? Nahezu täglich berichten die Medien, dass wirkungslose Atemschutzmasken beschlagnahmt wurden, die teils mit betrügerischer Absicht, aber häufig auch ahnungslos ohne ausreichende Kennzeichnung in den Handel gebracht wurden. Derartige Masken sind teils aus einfachem Papier gefertigt, ohne jegliches Filtervlies und somit ohne jeglichen Schutz für den Träger. Wer aus gesundheitlichen Gründen auf das Tragen von Schutzmasken angewiesen ist, setzt mit derartigen Masken unwissend sein Leben aufs Spiel!

Für Atemschutzmasken der Typen KN95, N95 und DS2 sowie Masken mit FFP2 oder FFP3-Filter besteht eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht.

Ob eine Maske die Anforderungen der entsprechenden Prüf- und Zertifizierungsstellen erfüllt, wird mittels eines Konformitätsbewertungsverfahrens überprüft und bei nachgewiesener Wirkung mit einer CE-Kennzeichnung garantiert. Neben der CE-Kennzeichnung gibt es insbesondere bei den Atemschutzmasken mit FFP-Filter eine Vielzahl an weiteren Verpflichtungen, bevor man diese in den Verkehr bringen darf.

Folgende Angaben müssen auf der Atemschutzmaske vorhanden sein:

Quelle: Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik

Atemschutzmasken mit der Bezeichnung KN95, N95 oder DS2 entsprechen in vielen Teilen der europäischen Norm. Daher gilt in der aktuellen Krisensituation für Masken diesen Typs eine Ausnahmegenehmigung der Europäischen Union. Wenn hingegen mehr als eine Norm auf der Maske aufgedruckt ist, ist von einer Fälschung auszugehen.

Linke Abbildung: Fälschung. Rechte Abbildung: eine echte Maske des Typ FFP 2

 

Wichtig: Die Prüf- und Zertifizierungsstelle wird durch eine 4-stellige Ziffer hinter dem CE gekennzeichnet. Fehlt diese Ziffer und/oder das CE-Zeichen, sollten Sie von diesem Produkt Abstand nehmen. Ob die Nummer der Prüfstelle existiert, kann online auf der Webseite der Europäischen Kommission getestet werden.

Schutzmasken, die der Norm GB2626-2006, NIOSH approved42 CFR 84, oder JMHLW-2000 entsprechen, dürfen auch ohne CE Kennzeichnung eingeführt werden.

Wichtig: Diese Masken dürfen nur medizinischem oder pflegerischem Personal und nur für die Dauer der Pandemie zur Verfügung gestellt bzw. verkauft werden. Der freie Verkauf ist ebenso unzulässig und strafbar, wie das Inverkehrbringen von Atemschutzmasken ohne Kennzeichnung! Fazit: Wer in Supermärkten, Drogerien etc. diese Masken jedem Endverbraucher anbietet handelt gesetzeswidrig.

Atemschutzmasken sollen schützen! Im schlechtesten Fall bewirken sogenannte „Fake-Masken“ aber genau das Gegenteil und beeinträchtigen die Gesundheit des Trägers!

Die Benutzung nicht gekennzeichneter Atemschutzmasken mit vermeintlicher FFP-Filtrierung birgt Risiken. Als Anbieter sollte man sich daher stets darüber bewusst sein, dass das Inverkehrbringen nicht gekennzeichneter Masken unkalkulierbare Folgen haben kann. Angefangen bei einer im Vergleich noch harmlosen Abmahnung, bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen und hohen Schadensersatzforderungen!

Darauf sollten Sie beim Kauf von Atemschutzmasken achten!

Wem seine Gesundheit am Herzen liegt, sollte Atemschutzmasken ohne Kennzeichnung meiden, da diesen im schlechtesten Fall nicht nur die Schutzwirkung fehlt. Es sind zahlreiche Fälle bekannt, in denen günstig hergestellte Schutzmasken im Herstellungsprozess mit gesundheitsgefährdenden Chemikalien kontaminiert wurden.

  • Achten Sie auch unbedingt auf die auf dem Produkt angegebene maximale Haltbarkeit. Ist kein Haltbarkeitsdatum aufgedruckt oder ist dieses bereits abgelaufen, kann keine ausreichende Schutzwirkung mehr angenommen werden.
  • Ebenso wichtig wie die Echtheit ist der hygienische Umgang mit der Atemschutzmaske im Verkauf. Mitunter werden Masken lose aus einem Großgebinde und ohne jegliche Verpackung entnommen und verkauft!
  • Kaufen Sie nur luftdicht verpackte Masken bei denen Sie sicher sein können, dass diese nicht bereits vor dem Kauf durch hygienisch bedenkliche Umstände kontaminiert wurden.

Ein qualitativ hochwertiger Mund- und Nasenschutz ist die bessere Alternative zu fragwürdigen Schutzmasken ohne ausreichende Kennzeichnung.

In ersten Bundesländern gilt bereits eine Maskenpflicht und es ist absehbar, dass diese auch in anderen Teilen der Republik bald Vorschrift werden. Dennoch sollten Sie mit Bedacht und Augenmerk entsprechende Schutzmaßnahmen kaufen.

Für den alltäglichen Gebrauch sind mehrlagige Mund- und Nasenschutzmasken wie die medizinisch verwendbaren dreilagigen Mund-Nasen Masken von Trotec der optimale Gesundheitsschutz!

  • Unser Sparpaket mit 150 Stk. (3 mal 50er Pack) der medizinisch verwendbaren Einweg-Mund-Nase Schutzmasken zum Preis von nur 109,94 €.

Unsere hochwertigen Masken erfüllen die Leistungsanforderung der GB/T 32610-2016 und überzeugen mit einem hohen Tragekomfort dank elastischer Gummibänder und Nasenbügel.

Update: 30. April 2010 – Wichtiger Hinweis zu gefälschten Masken!

Der europäische Markt wird auch weiterhin von nahezu nutzlosen und mitunter für den Träger gefährlichen FFP2-, KN95- und Mund-Nasen-Schutzmasken geflutet. Derartige Masken werden teils unter hygienisch katastrophalen Umständen produziert und oftmals wird das elementare Filtervlies durch einfaches Filterpapier ersetzt. Prüfen lässt sich die Filterqualität, der Atemwiderstand sowie der mikrobiologische Zustand (Hygiene) durch den Laien nicht! Nur bei  einfachen Mund-Nase-Masken kann man mit einem 4-Punkte-Fakecheck – den wir hier für Sie dokumentiert haben – zumindest eine minderwertige und damit gefährliche Maske mit Papiervlies als Filter erkennen.

  • Passform
  • Wassertest
  • Filterschichtentest
  • Feuertest

Eine ausführliche Erläuterung zu diesen Punkten liefert unser Video

Als ein in Deutschland marktführendes Unternehmen in der Produktion und dem Vertrieb von Hochleistungs-Luftreinigern mit HEPA-Schwebstofffiltern, die selbst in medizinischen Reinräumen (beispielsweise in OP-Sälen) zum Einsatz kommen, kennt Trotec die Anforderungen an qualitativ hochwertige Filtermaterialien bestens. Alle von uns angebotenen Filterprodukte, inklusive unserer medizinisch verwendbaren Gesichtsmasken im 50er Pack, wurden von unabhängigen, akkreditierten Instituten in Europa auf ihre Wirksamkeit geprüft und bieten neben einer optimalen Filterleistung auch den in der medizinischen Norm geforderten richtigen Atemwiederstand. Gerne senden wir Ihnen bei Interesse die Prüfungsergebnisse zu! Jede bei uns in Heinsberg ankommende Lieferung wird in unserem akkreditierten Labor stichprobenartig geprüft. Denn nichts ist für uns wichtiger als Ihre Gesundheit. Bitte beachten sie: Es handelt sich hierbei um einen Hygieneartikel, der aus Gründen des Gesundheitsschutzes und der Hygiene versiegelt ist und nach dem Öffnen der Versiegelung nicht mehr zur Rückgabe geeignet ist.

Als ein in Heinsberg ansässiges Unternehmen kennen wir die aktuellen Versorgungsprobleme. Zum Schutz unserer international agierenden Mitarbeiter sowie zur Unterstützung des städtischen Krankenhauses, haben wir uns bereits frühzeitig um die Beschaffung entsprechender Atemschutzmasken bemüht.

Speziell für Unterstützungsanfragen von Kommunen, Behörden und Krankenhäusern hat Trotec ein Beratungsteam für alle Fragen rund um das Thema Corona-Virus eingerichtet.

Sie erreichen unser Beratungsteam montags bis freitags von 08.00 – 17.00 Uhr unter der Rufnummer +49 2452 962-400. Ebenso erreichen Sie unser Team unter der E-Mail-Adresse info@trotec.de.

Spezielle Webseite zu Corona Pandemie Lösungen für die Bereiche Prävention, Protektion, Desinfektion, Dekontamination und Detektion eingerichtet

Aufgrund der vielen nationalen und internationalen Anfragen haben wir von TROTEC eine eigene Webseite erstellt auf der technisch wirksame und ökonomisch sinnvolle Produkte zur Vermeidung, Verminderung und Bekämpfung von Infektionsrisiken und -auswirkungen bei Pandemien übersichtlich zusammengefasst dargestellt werden.

Denn als internationaler agierendes Unternehmen in der mobilen und stationären Klimaoptimierung, Klimakonditionierung und Luftbehandlung bieten auch wir im Kampf gegen Pandemien 25 jähriges Know How eines Marktführers sowie innovative technische Lösungen. Ob Prävention durch Luftbefeuchtung, Protektion durch Masken, Sichtschutzwände oder Abschirmzelte, Dekontamination mit Ozon oder Heißluft, hygienische Schwebstoff-Viren-Luftfilterung oder Detektion von temperaturauffälligen Personen: wir haben nicht nur die professionellen Produkte, sondern auch die passende Messtechnik zur Bedarfsermittlung, Analyse und Erfolgskontrolle.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Mit dem Absenden erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß unserer Datenschutzerklärung einverstanden.


*