Etwas mehr als ein halbes Jahr mussten bundesweit Einzelhändler, Restaurants und Gastronomiebetriebe geschlossen bleiben. Jetzt dürfen viele Betriebe wieder öffnen – je nach Bundesland aber nur mit unterschiedlichen Regeln und zum Teil mit zusätzlichen Auflagen zur Verringerung der Aerosol-Belastung in geschlossenen Räumen. Virologen und Wissenschaftler begrüßen zusätzliche Maßnahmen beim Infektionsschutz. Sie sehen den Hauptübertragungsweg des Coronavirus – virenbehaftete Aerosole in der Raumluft – bislang nur unzureichend berücksichtigt. Mittlerweile sei es wissenschaftlicher Konsens, dass sich das Coronavirus SARS-CoV-2 zu mehr als 99 Prozent über Aerosole in Innenräumen verbreitet. Die Gesellschaft für Aerosolforschung fordert daher schon länger den Einsatz von mobilen Luftreinigern beispielsweise in Büros, Supermärkten, Restaurants, Altenheimen und Schulen.
Welche Regelungen gelten für Einzelhändler und Restaurants?
Neben den generellen Leitlinien zur Bewältigung der Corona-Pandemie, die gemeinsam von Bund und Ländern beschlossen werden, kann jedes Bundesland eigene Corona-Maßnahmen erlassen. Das bedeutet: Individuelle Corona-Landesverordnungen regeln, ob und welche zusätzlichen Maßnahmen zum Infektionsschutz die jeweiligen Betriebe erfüllen müssen. Nach wie vor müssen die Kunden in den Läden Masken tragen. Beim Einkaufen sind auch weiter jeweils ein Kunde pro 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und ein weiterer für die jeweils nächsten 20 Quadratmeter erlaubt. Darüber hinaus verlangen vielen Supermärkte einen Einkaufswagen oder -korb zu benutzen, damit der Abstand zwischen den Kunden gewahrt bleibt.
In der Gastronomie gibt es nach wie vor keine Beschränkung der Personenzahl. Allerdings müssen 1,5 – 2,0 Meter Abstand zwischen den Tischen eingehalten werden und am Tisch dürfen maximal 10 Personen gleichzeitig Platz nehmen.
Schärfere Auflagen in Mecklenburg-Vorpommern
Einen Schritt weiter geht Mecklenburg-Vorpommern mit Auflagen für Arztpraxen, Einkaufscenter, Verkaufsstellen des Einzelhandels, Wochenmärkte, Großhandel, Gartenbaucenter, Gastronomiebetriebe und weitere Branchen. In der aktuell gültigen Verordnung heißt es unter Punkt 2 der Allgemeinen Auflagen:
„Es ist ein ergänzendes Konzept zur Verringerung der Aerosole-Belastung in den Räumen unter Berücksichtigung wesentlicher Faktoren wie Raumgröße und Kundendichte zu entwickeln und umzusetzen.“
Signalwirkung für andere Bundesländer
Diese schärferen Regeln gelten vorerst bis zum 17. Juni 2021 und könnten nach Meinung von Experten eine Signalwirkung auch für andere Bundesländer haben. Denn Einzelhändler, Arztpraxen oder auch Restaurants müssen somit nachweisen, „dass und wie sie die Infektionsgefahr durch virenbehaftete Aerosole in ihren Räumen senken“. Wer die Raumluft bzw. Verkaufsflächen in seinem Geschäft mit einem geeigneten Luftreiniger filtert, dürfte auf der sicheren Seite sein, denn die Stoßlüftung alleine wird in vielen Fällen nicht ausreichend sein.
Empfehlung der Wissenschaft: Mobile Raumluftreiniger mit HEPA-H14-Filterung
Ginge es nach dem Münchner Wissenschaftler Professor Dr. Christian Kähler, dann gäbe es für Unternehmen, Schulen oder Altenheime schon seit Mitte des letzten Jahres eine Verpflichtung zur technischen Luftreinigung. Der Aerosolexperte leitet das Institut für Strömungsmechanik und Aerodynamik an der Universität der Bundeswehr München. Hier erforscht er seit 25 Jahren die Entstehung, Ausbreitung und Verdunstung von Aerosolen. Also jener Partikel, die in der aktuellen Pandemie als Hauptüberträger des Coronavirus gelten. Sogenannte Alltagsmasken und Stoßlüften – um sich vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen – sind für Kähler Methoden von gestern. Einerseits würde die Fensterlüftung erwiesenermaßen nur schlecht als Infektionsschutz funktionieren, so Kähler. Zudem würde sich das Corona-Ansteckungsrisiko in Innenräumen durch den Einsatz geeigneter Luftreiniger mit HEPA-Filtern der Filterklasse H14 (zertifiziert nach EN 1822) wesentlich besser und kontrollierbarer senken lassen. Selbst auf das Tragen von Masken könnte verzichtet werden, wenn in öffentlich genutzten Bereichen mit viel Publikumsverkehr die Luft dauerhaft gereinigt und die Aerosol-Belastung so auf ein ungefährliches Niveau reduziert würde.
Eine verlockende Vorstellung, die der Wissenschaftler in seinen Vorträgen auch mit wissenschaftlichen Fakten untermauert. Kähler hat in mehreren Studien mit TAC V+ Hochleistungsluftreinigern nachgewiesen, dass sich die Aerosolbelastung in geschlossenen Räumen durch eine dauerhafte Luftreinigung signifikant reduzieren lässt. Untersucht wurde die Wirksamkeit der mobilen Raumluftreiniger in Schulen, Hörsälen aber auch in recht komplexen Raumsituationen. Die Studienergebnisse belegen, dass 99,995 Prozent der Viren in der Luft durch die getesteten Trotec-Luftreiniger in kürzester Zeit beseitigt werden.
Bund und Länder fördern Anschaffung von Luftreinigern mit bis zu 100 %
Die wissenschaftliche Erkenntnis, dass Luftreiniger ein wirksames Instrument in der Pandemie-Bekämpfung sein können, scheint also auch in der Politik angekommen zu sein. Erst kürzlich hat Kanzleramts-Chef Helge Braun via Twitter angekündigt, dass ab sofort 80 Prozent der Kosten für den Einbau von „stationären Frischluft-Klimaanlagen“ in Kindergärten und Schulen vom Bund übernommen werden. Diese vermeintlich positive Nachricht erntete unisono lautstarke Kritik seitens der Wissenschaft, da „nicht“ mobile Luftreiniger vom Bund gefördert werden, sondern ausschließlich stationäre Lüftungsanlagen. Alleine die Planung und Ausschreibung solcher Anlagen dauere Monate wenn nicht gar Jahre und die Kosten für die Schulträger würden trotz Fördermittel erheblich über den Kosten mobiler Raumluftreiniger liegen. Viele Schulen haben daher aus eigenen Mitteln mobil einsetzbare Luftreiniger angeschafft.
Mit der verlängerten Überbrückungshilfe III für kleine und mittelständische Unternehmen fördert der Bund auch die Anschaffung mobiler Luftreiniger. Bis zu 100 % der Anschaffungskosten werden Unternehmen je nach Umsatzrückgang (> 30%, 50% oder 70%) als Fixkostenzuschuss erstattet, um die langfristige Betriebsfähigkeit zu sichern und die Mitarbeiter, Kunden und Gäste vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen.
Was kostet ein TAC V+ Hochleistungsluftreiniger nach Abzug der Förderung?
Die Überbrückungshilfe III erstattet Fixkosten – zu denen auch die Kosten für geeignete Raumluftreiniger fallen – in Höhe von 100 % bei mehr als 70 % Umsatzeinbruch.
Was sollten Einzelhändler und Restaurants jetzt tun?
Die dritte Förderphase des Bundesprogramms „Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“ läuft nur noch bis zum 31. Juni 2021. Über eine Verlängerung des Programms bis zum Jahresende 2021 wird derzeit beraten. Ob und in welchem Umfang die Überbrückungshilfe fortgeführt wird, entscheidet sich in den kommenden Wochen. Wer die Überbrückungshilfe aufgrund eines Umsatzeinbruches in Anspruch nehmen kann, sollte daher jetzt in einen mobilen Luftreiniger investieren – und sich die staatliche Unterstützung nutzen.
Neben der Kostenersparnis gibt es aber noch gewichtigere Gründe, die für die Investition in mobile Luftreiniger sprechen. Die Gesundheit der Mitarbeiter, Kunden und Gäste! Noch ist die Freude über die Wiedereröffnung des Handels, der Gastronomie und der Hotellerie groß. Aber nicht wenige Experten warnen bereits davor, dass eine Öffnung ohne ausreichend wirksame Hygienekonzepte auch zu einer Zunahme der Infektionszahlen führen könnte. Wenn nicht jetzt, dann spätestens im kalten Winter. Daher halten es die Experten für nicht unrealistisch, dass es im Laufe des Jahres und/oder bei einem erneuten Anstieg der Neuinfektionszahlen zu einer bundesweiten Verschärfung der Corona-Auflagen kommt. Wohl dem, der sich frühzeitig darauf vorbereitet hat.
Schützen Sie sich, die Mitarbeiter und Ihr Unternehmen vor einer erneuten Betriebsschließung. Mit TAC V+ Hochleistungsluftreinigern erfüllen Sie alle Anforderungen der Corona-Schutzverordnungen – jetzt und in Zukunft.
Gerne beraten wir Sie auch persönlich zu unseren technischen Infektionsschutz-Lösungen:
Trotec GmbH, Herr Jochem Weingartz
Telefon: +49 2452 962-137, jochem.weingartz@trotec.com