In der gesamten Republik bestreiten Gastronomen wie die Familie Ohlig, Betreiber der Maximilians Brauwiesen im rheinland-pfälzischen Lahnstein, gerade die achte Woche in Folge, in der ihre Betriebe geschlossen sind. Zwei Monate mit immensen Einnahmeausfällen bei fortlaufenden Lohn- und Mietkosten, die auch durch den Außerhaus-Verkauf nicht kompensiert werden können. Schon frühzeitig hatte das Brauhaus in TAC V+ Raumluftreiniger investiert, um einen bestmöglichen Ansteckungsschutz in den rustikalen Räumen des Brauhauses umzusetzen. Da die Geräte aufgrund der erneuten Schließungsanordnung ungenutzt in den Räumen des Brauhauses standen, wurden die Luftreiniger einer örtlichen KITA zum Schutz der Mitarbeiter und Kinder zur Verfügung gestellt.
Gastronomie kritisiert undifferenzierte Corona-Regeln
Der erneute Lockdown ist eine bittere Pille für die ohnehin gebeutelte Gastronomie. Denn während es die Politik über Monate versäumt hat, für die Gastronomiebranche ein griffiges Hilfskonzept zu erarbeiten, haben gerade die kleinen und inhabergeführten Betriebe teils vorbildliche Hygienekonzepte entwickelt, um die Gäste in den Gasträumen bestmöglich vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu schützen. Ganz im Gegensatz zum öffentlichen Nah- und Flugverkehr, wo Abstandsregeln nicht gelten und sich das Virus nach wie vor ungehindert über die Raumluft verbreiten kann.
Gastronomiebetriebe sind keine Infektionsherde
Bereits im Sommer war den Inhabern der Maximilians Brauwiesen bewusst, dass sie für einen infektionssicheren Betrieb im Winter ihr bestehendes Sicherheits- und Hygienekonzept erweitern müssen. Mit der sich verdichtenden Erkenntnis, dass nicht die Tröpfcheninfektion hauptursächlich für die Übertragung des Coronavirus ist, sondern mit Viren behaftete Aerosole in der Luft, brauchte es ein zusätzliches Raumluftkonzept, damit sich diese infektiösen Aerosole nicht mit der Raumluft in den Gasträumen ausbreiten. Nahezu 40.000 Euro investierte der Familienbetrieb in TAC V+ Hochleistungsluftreiniger und weitere Maßnahmen, mit denen die Hygieneanforderungen der Regierung weit übertroffen wurden.
Die ineinander übergehenden Räumlichkeiten des Brauhauses bieten allein durch ihre Größe und Deckenhöhen ein überdurchschnittliches Luftvolumen pro Gast. Alle Gasträume wurden mit mobilen TAC V+ Luftreinigern ausgestattet, um die potentielle Virenlast in den Innenräumen auf Minimum zu reduzieren. Ohne im Winter zum Lüften die Fenster sperrangelweit zu öffnen und somit Gefahr zu laufen, dass die Gäste entweder frieren oder ganz ausbleiben.
Dass ein hoher Ansteckungsschutz ohne dauerhaft offene Fenster möglich ist, bestätigt Prof. Dr. Christian Kähler. Der Wissenschaftler erforscht an der Universität der Bundeswehr München die Ausbreitung von Aerosolen und erarbeitet mit seinem Team Infektionsschutz-Konzepte, wie sich das Ansteckungsrisiko in geschlossenen Räumen senken lässt. Der Aerosolexperte schließt bei einem dauerhaften Einsatz von TAC V+ Luftreinigern eine Aerosolkonzentration auf infektiösem Niveau aus. Um dies wissenschaftlich zu belegen, wurden in einem Münchner Restaurant Messungen mit moderner Lasermesstechnik durchgeführt, um insbesondere zu erforschen, ob sich auch in sehr komplexen Raumsituationen das indirekte Infektionsgeschehen mit Hilfe von Raumluftreinigern signifikant reduzieren lässt.
Keine andere Lösung reduziert die luftgetragene Virenlast schneller als ein TAC V+
Die Messergebnisse sind eindeutig: In einem 80 m² großen Raum halbiert der Hochleistungsluftreiniger TAC V+ die luftgetragene Virenlast nachweislich innerhalb von 6 Minuten. In kleineren Räumen erfolgt die Halbierung der Aerosolkonzentration bereits nach 3 Minuten. Selbst in komplexen Raumsituationen kann das indirekte Infektionsgeschehen mit Hilfe von Raumluftreinigern signifikant reduzieren werden.
Wissenschaft empfiehlt Öffnung der Betriebe, wenn weitgehend sicherer Betrieb gewährleistet werden kann
Viele Gastronomen haben derzeit nur einen Weihnachtswunsch. Die Politik möge diese wissenschaftlichen Fakten bei ihrer weiteren Pandemieplanung nicht außer Acht lassen. Es braucht Maßnahmen, die wirksam und verhältnismäßig sind. Die gesamte Wirtschaft immer wieder mit einem harten Lockdown herunterzufahren, wird diesem Anspruch nicht gerecht.
Kähler ist sich sicher: „Wenn es in derartigen Räumlichkeiten gelingt Bedingungen herzustellen, die die Lüftungsempfehlungen des Umweltbundesamtes übertreffen, dann kann von einem weitgehend sicheren Betrieb ausgegangen werden und es sollte daher auch eine Öffnung der Betriebe ermöglicht werden. Das würde der Gesellschaft, den Gastronomen, der Wirtschaft aber auch unseren Kindern helfen, die finanziellen Belastungen durch die Pandemie zu reduzieren.“
Wichtig sei jedoch, so Kähler in seinen Ausführungen, dass die Geräte bestimmte Anforderungen an die Luftleistung und Filterqualität erfüllen.
Zur sicheren Virenfilterung müssen Luftreiniger drei Grundvoraussetzungen erfüllen:
1. Der Volumenstrom des Luftreinigers muss ausreichend dimensioniert sein, um mindestens einen sechsfachen Luftwechsel pro Stunde zu ermöglichen. Nur so kann eine minutenschnelle Senkung der Aerosolkonzentration im Raum sichergestellt werden. Hochleistungsluftreiniger der TAC V-Serie ermöglichen sogar einen bis zu 16-fachen Luftwechsel pro Stunde und bieten somit ein noch höheres Schutzniveau, beispielsweise für Risikopatienten in Arztpraxen, auf Krankenstationen oder in Pflegeheimen.
2. Der eingesetzte Filter muss nach der DIN EN 1822 zertifiziert sein. Ausschließlich H14-HEPA-Hochleistungsfilter nach EN 1822, wie sie auch im TAC V+, TAC M und TAC Eco zum Einsatz kommen, können selbst kleine, virenbehaftete Aerosole (0,1-0,3 µm) aus der Raumluft filtern, und zwar zu 99,995 %. Damit haben H14-HEPA-Filter bereits eine 10-fach höhere Filterleistung als H13-HEPA-Filter, deren Filterleistung im Größenbereich von Bakterien zwar noch vergleichbar gut ist. Signifikante Unterschiede gibt es jedoch im sogenannten MPPS-Bereich (Most Penetrating Particle Size), also bei der Ausfilterung von Viren und Aerosolen. Hier rät die Projektgruppe Labortechnik (ELATEC) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in ihrer Stellungnahme zum Thema „Einsatz von HEPA-Filtern in Raumlufttechnischen Anlagen (Beschluss 16/2010)“ ausdrücklich: „Die HEPA-Filter sollten mindestens der Klasse H14 nach DIN EN 1822-1 entsprechen.“
3. Der Luftreiniger muss hinreichend geräuscharm sein, damit er im Betrieb nicht stört. Denn stört der Lärm, dann besteht die Gefahr, dass das Gerät entweder abgeschaltet oder nicht mit dem erforderlichen Volumenstrom betrieben wird. Eine hohe Sicherheit vor einer indirekten SARS-CoV-2 Infektion ist dann nicht mehr gegeben. Daher verfügt der Hochleistungsluftreiniger TAC V+ über eine geräuschdämmende Schallschutzhaube, die ihn zum leisesten Gerät seiner Leistungsklasse macht.
Sogar noch übertroffen werden diese von Prof Kähler definierten Kriterien vom mobilen Hochleistungsluftreiniger TAC V+. Entwickelt und gefertigt wird das Gerät in Deutschland (Heinsberg) – ausgeliefert wird es in die ganze Welt. Eine stets aktuelle Übersicht auf der Unternehmensseite, welche Restaurants, Behörden, Schulen oder medizinischen Einrichtungen den TAC V+ Hochleistungsluftreiniger bereits einsetzen, unterstreicht die erprobte Wirksamkeit der TAC V+ Luftreinigung.
Eine wertvolle Investition in Gesundheit und Produktivität
Die Hochleistungsluftreiniger der TAC-Serie ermöglichen eine unkomplizierte Rückkehr zur Normalität im täglichen Miteinander – trotz Corona. Aber auch bei den jährlich wiederkehrenden Grippewellen kann der Hochleistungsluftreiniger wirksam vor einer aerogenen Infektion mit Influenzaviren schützen. Die vergleichsweise geringen Investitionskosten werden durch die Vorteile eines maximalen Infektionsschutzes aufgehoben.
Jetzt direkt anschauen! Der Hochleistungsluftreiniger TAC V+ im Video:
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Trotec GmbH, Herr Jochem Weingartz
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