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Mit dem Ende der Homeoffice-Pflicht steigt das Ansteckungsrisiko in den Unternehmen. Reiserückkehrer und die sich ausbreitende Delta-Variante stellen Arbeitgeber vor neue Herausforderungen.
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Aerosolforscher und Virologen warnen, dass eine Impfung und Lüften alleine keinen ausreichenden Schutz vor der Delta-Variante bieten. Sie empfehlen Luftreiniger in allen öffentlichen Bereichen, Büros und Schulen.
Schaut man sich an den Flughäfen Frankfurt, München, Düsseldorf und Berlin um, scheint das Reisefieber der Deutschen trotz Corona-Pandemie ungebrochen zu sein. Lange Schlangen am Check-in-Schalter, Gedrängel am Gepäckband, volle Shuttle-Busse. Die Menschen haben die Nase voll von der Pandemie und sehnen sich nach Sommer, Sonne und Strand. Die Urlaubsinsel Mallorca zählt zu den beliebtesten Reisezielen deutscher Urlauber. Der wichtigste Grund ist natürlich das gute Wetter auf der Insel. Hinzu kommen vergleichsweise günstige Flüge. Mitunter reist man mit einem „Billigflug“ über das Wochenende schneller und günstiger nach Mallorca als mit dem Auto von Köln nach München.
Reiseziele werden zu Risikogebieten
Die aktuellen Nachrichten von der Insel sind aber alles als erfreulich: Stark steigende Inzidenzzahlen, die Delta-Variante des Coronavirus breitet sich aus und Mallorca könnte schon bald wieder zum Hochinzidenzgebiet werden.
Neuansteckungen mit Corona auf den Balearen in den vergangenen 30 Tagen in absoluten Zahlen- Quelle: MallorcaZeitung
Ein Horrorszenario für Arbeitgeber, die einen oder mehrere Mitarbeiter im Urlaub auf der Baleareninsel, in Portugal oder einem Risikoland wähnen. Endlich könnten die Beschäftigten mit Ende der Homeoffice-Pflicht wieder im Unternehmen arbeiten, da droht schon die nächste Gefahr durch die Delta-Variante.
Arbeitgeber dürfen Reisen nicht verbieten
Verbieten kann ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern den Urlaub in einem Risikogebiet nicht. Arbeitsrechtsexperten sehen dafür keine Rechtsgrundlage. Daher dürften aktuell nicht wenige Chefs ihre Mitarbeiter sorgenvoll in den Jahresurlaub verabschieden.
Kehrt ein Mitarbeiter aus einem Virusvariantengebiet zurück nach Deutschland, muss er sich lt. Coronavirus-Einreiseverordnung in Einreisequarantäne begeben. Eine Freitestungsmöglichkeit besteht nicht.
Auszug aus der Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV)
„Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen Sie sich grundsätzlich direkt nach Ankunft nach Hause – oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort – begeben und absondern (häusliche Quarantäne). Bei Voraufenthalt in einem einfachen Risikogebiet oder einem Hochinzidenzgebiet beträgt die Absonderungszeit zehn Tage, bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet beträgt sie vierzehn Tage.“
Noch schlimmer kann es kommen, wenn bei einem Reiserückkehrer die Delta-Variante des Coronavirus nachgewiesen wird. In diesem Fall müssen auch alle Kontaktpersonen des infizierten Arbeitnehmers in häusliche Quarantäne. Unabhängig davon, ob sie bereits vollständig geimpft sind.
Stellt sich bei einem Mitarbeiter also erst Tage nach seiner Rückkehr an den Arbeitsplatz eine Ansteckung mit der Delta-Variante heraus, kann dies dazu führen, dass die Belegschaft einer ganzen Abteilung in Quarantäne muss.
Arbeitgeber können nur darauf hoffen, dass sich die Mitarbeiter im Urlaub oder im Homeoffice verantwortungsvoll verhalten haben und für einen ausreichenden Ansteckungsschutz gesorgt haben. Anders sieht es hingegen in den Räumen des Unternehmens aus. Hier sollten sich Arbeitgeber nicht einzig und allein auf die AHA-Regeln und Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) verlassen, wonach regelmäßiges Lüften vor einer Ansteckung schützt.
Deutschlands führende Aerosolexperten warnen eindringlich davor, sich beim Infektionsschutz einzig und allein auf die Impfkampagne und offene Fenster zu verlassen.
Ein besonders hohes Ansteckungsrisiko sieht Aerosolforscher Dr. Gerhard Scheuch in Büroumgebungen, weil sich hier zumeist viele Personen einen Raum und somit auch die Raumluft teilen. Masken und Visiere schützen zwar vor einer direkten Tröpfcheninfektion . Aber wer mit vielen Personen in einem Raum sitzt, atmet bereits nach wenigen Minuten Luft ein, die zuvor die Atemwege einer anderen Person durchströmt hat – und womöglich mit infektiösen Viren belastet ist.
Die Ansteckungsgefahr schwebt unsichtbar in der Luft
Ob im Großraumbüro, im Besprechungsraum, in der Mitarbeiterküche oder im Sozialraum: die Ansteckungsgefahr schwebt unsichtbar in der Luft. „Wir wissen, dass sich 99,9 Prozent aller Infektionen drinnen ereignen.“, sagt Dr. Gerhard Scheuch, ehemaliger Präsident der ISAM (International Society for Aerosols in Medicine) und derzeit einer der gefragtesten Aerosolexperten in Deutschland, im Interview mit dem Nachrichtenmagazin WDR aktuell. „99,99 Prozent innen. 0,1 Prozent draußen. Das heißt, wir müssen uns auf die Innenräume konzentrieren. Und auch da wissen wir – dort, wo viele Menschen eng zusammen sind, wo sie in engen Wohnverhältnissen wohnen müssen, dort infizieren wir uns am häufigsten.“
Entscheidend für die Ansteckungsgefahr in Innenräumen ist die Dauer, wie lange infektiöse Aerosolpartikel in der Raumluft verbleiben. Ein Aerosol ist ein gasförmiges Gemisch, das in der Lunge erzeugt wird und bei erkrankten Menschen Viren enthält. Die winzig kleinen Aerosolpartikel werden vorwiegend beim Atmen und Sprechen in den Raum freigesetzt. Während größere Tröpfchen aufgrund ihres Gewichts bereits nach ca. 1,5 Metern zu Boden sinken (daher die Abstandsregel von 1,5 m), schweben die leichten und unsichtbaren Aerosolteilchen aufgrund ihrer geringen Größe (ca. 0,1-0,3 µm) bis zu mehrere Stunden in der Raumluft, verteilen sich mitunter über Lüftungsanlagen und werden selbst viele Meter entfernt unbemerkt eingeatmet. Im Gegensatz zur Luft im Freien, wo Aerosolgemische durch die Luftbewegung mit sauberer Frischluft verdünnt und verweht werden, bleibt die Aerosolkonzentration in geschlossenen Räumen fortwährend hoch und steigt mit jedem Ausatmen an. Je länger und je mehr Aerosolteilchen in der Luft umherschweben, desto schneller gelangen diese über die Atemwege in den Körper und führen zu einer Infektion der Lunge.
TAC V+ Luftreiniger schützen am Arbeitsplatz vor allen Virusvarianten
Professor Dr. Christian Kähler spricht sich für den flächendeckenden Einsatz von mobilen Luftreinigern in Büroumgebungen aus. Als Leiter des Instituts für Strömungsmechanik und Aerodynamik an der Universität der Bundeswehr München erforscht Kähler seit rund 25 Jahren die Erzeugung, Ausbreitung und Verdunstung von Aerosolpartikeln im Raum. Der Aerosolexperte empfiehlt – aus wissenschaftlicher Sicht – den Einsatz von mobilen TAC V+ Hochleistungsreinigern, die er seit Beginn der Pandemie in seinen Studien einsetzt. In seiner Bewertung der Filtereffizienz kommt der Wissenschaftler zum Ergebnis: „Wenn Sie diese Anlage dauerhaft laufen lassen, dann wird kein Mensch es schaffen, in einem Raum eine Aerosolkonzentration von infektiösem Niveau zu erzeugen.“
Wissenschaftlich empfohlener Infektionsschutz für Büros und öffentliche Einrichtungen
Kennen Sie unsere Ratgeberseite für Büroarbeitsplätze in Pandemiezeiten? Hier erfahren Sie, wie Sie sich und die Beschäftigten bestmöglich vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen können. Statt Maskentragen am Platz und regelmäßigem Stoßlüften mit offenen Fenstern, ermöglichen Trotec Hochleistungsluftreiniger mit HEPA-Filter der Schutzklasse H14 (zertifiziert nach EN 1822 ) und neuartige Acrylglas-Trennwände einen infektionssicheres Arbeiten in der Corona-Pandemie.
Das Schutzkonzept für Büroarbeitsplätze basiert auf vier wesentlichen Elementen:
1. Hochleistungsluftreiniger sorgen für virenfreie Arbeits- und Atemluft
Virenbehaftete Aerosolpartikel in der Raumluft gelten als Hauptüberträger des SARS CoV-2-Virus. Diese winzig kleinen Partikel werden durch den Einsatz eines Hochleistungsluftreinigers der TAC-Serie oder AirgoClean-Serie in kürzester Zeit zuverlässig aus der Raumluft entfernt. Der Luftreiniger filtert die Raumluft und minimiert das indirekte Infektionsrisiko, da die Virenlast im Raum auf einem konstant niedrigen Niveau gehalten wird. Massives Stoßlüften ist nicht mehr erforderlich. Folglich bleibt es in den Büroräumen gleichbleibend warm und es muss nur noch aufgrund zu hoher CO2-Werte gelüftet werden, die bei Mitarbeitern zu einer vorzeitigen Ermüdung führen können und die Konzentrationsfähigkeit beeinträchtigen. Die Lüftung kann auf Pausenzeiten beschränkt werden, um die verbrauchte Raumluft gegen Frischluft auszutauschen.
2. Trennwände mit Aerosol-Schutzkante zur Trennung der Atembereiche
Transparente Schutzwände zwischen den Arbeitsplätzen gegenüber- oder nebeneinander sitzender Personen verhindern, dass sich die Beschäftigten über kurze Distanz durch Atmen, Sprechen, Husten oder Niesen über freigesetzte Tröpfchen oder Aerosolpartikel mit dem Covid-19-Erreger infizieren. Die glasklaren Trennwände mit Aerosol-Schutzkante bieten einen zuverlässigen Spuckschutz vor größeren Tröpfchen und verhindern zudem, dass die am Arbeitsplatz ausgeatmeten Aerosole die Trennwand überwinden und unmittelbar zum benachbarten Arbeitsplatz strömen.
3. Medizinische Masken für ein sicheres Bewegen im Gebäude
FFP2/ N95/KN95-Masken oder Medizinische Mund-Nasen-Masken sind in allen Bereichen des Unternehmens zu tragen, in denen die Beschäftigten sich frei bewegen. Im Vergleich zu sogenannten Community-Masken gewährleisten FFP2/ N95/KN95-Masken einen wesentlich höheren Schutz, da Tröpfchen und Aerosolpartikel von dem Maskenmaterial aus dem Luftstrom zuverlässig herausgefiltert werden.
4. CO2-Ampel für ein kontrolliertes Lüftungsverhalten
Ein hoher CO2-Gehalt beeinträchtigt das Wohlbefinden und die Konzentrationsfähigkeit. Die CO2-Konzentration im Raum kann auch als Indikator für eine hohe Aerosolkonzentration dienen. Mit dem praktischen Luftqualitätsmonitor BQ30 behalten Sie die CO2-Raumluftkonzentration zuverlässig im Blick. So können Sie bei Bedarf durch Zufuhr von Außenluft das Raumklima verbessern.
Erhältlich sind die mobilen Luftreiniger, Acrylglas-Trennwände, medizinische Masken und CO2-Ampeln im Trotec-Shop.
Gerne beraten wir Sie auch persönlich zum Thema Infektionsschutz in Unternehmen. Sprechen Sie uns gerne persönlich darauf an:
Trotec GmbH, Herr Jochem Weingartz
Telefon: +49 2452 962-137, jochem.weingartz@trotec.com