Der Deutsche Ärztetag 2021 hat „die verantwortlichen Ebenen von Politik und öffentlicher Verwaltung im Bund, in den Ländern und Kommunen sowie die Schulträger“ aufgefordert, umgehend – soweit bisher nicht geschehen – weitergehende Schutzmaßnahmen in den Schulen, Bildungseinrichtungen und Betreuungseinrichtungen durchzuführen. Gefordert werden unter anderem „Viren abtötende Luftreinigungsanlagen“ (mobile Luftreiniger), Plastikschutzvorrichtungen und Spuckschutz (Aerosol-Schutzwände) und praxistaugliche Lüftungskonzepte.
Die Schulträger und Schulen müssten entsprechend großzügige und umfänglich ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen ohne bürokratischen Aufwand kurzfristig erhalten. Derzeit werden mobile Luftreiniger für Klassenräume nur dann durch Landesmittel bezuschusst, wenn sich die Räume durch offene Fenster nicht ausreichend lüften lassen. Daher haben trotz voller Fördertöpfe nur vergleichsweise wenige Schulen Landesmittel zur Anschaffung von geeigneten Luftreinigern beantragt.
Eine Übersicht der Förderprogramme für mobile Luftreinigern erhalten Sie auf unserer Informationsseite
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Bildung im Präsenzunterricht
In ihrer Begründung weist die Ärzteschaft darauf hin, dass Kinder und Jugendliche ein Recht auf Bildung haben. In Deutschland bestehe eine Schulpflicht in Präsenz. Viele Kinder und Jugendliche würden bereits unter erheblichen psychosozialen Folgen leiden, weil sie seit mehreren Monaten die Schulen nicht oder nur eingeschränkt besuchen können. Die Ärzte gehen davon aus, dass die angekündigte Impfung gegen COVID-19 bei Kindern und Jugendlichen alleine keine Rückkehr zur Normalisierung bedeuten wird. In den Schulen müssten parallel zur Impfung deutlich mehr Hygiene- und Schutzmaßnahmen durchgeführt werden. Die Experten aus dem Gesundheitswesen kritisieren, dass dies an vielen Stellen in den zurückliegenden Monaten versäumt wurde.
Die 250 Abgeordneten der Landesärztekammern teilen damit die Kritik der Elternvertretungen, die sich bereits seit Beginn der Pandemie für einen sichereren Schulbetrieb aussprechen und die Kommunen als Schulträger auffordern, endlich flächendeckend in mobile Luftreiniger für alle Schulklassen zu investieren.
Das Beschlussprotokoll vom 124. Ärztetag können Sie hier als PDF-Datei herunterladen:
Mittlerweile ist es wissenschaftlicher Konsens, dass nicht die größeren Tröpfchen hauptverantwortlich für die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sind, sondern winzig kleine Aerosole, die unsichtbar in der Luft schweben.
Die Ansteckung erfolgt zu 99 Prozent in Innenräumen
Die Ansteckung mit dem Covid-19-Erreger erfolgt hauptsächlich über die Luft in geschlossenen Räumen und nur zu einem verschwindend geringen Teil über die Tröpfchen- und Schmierinfektion, ist sich Dr. Gerhard Scheuch, ehemaliger Präsident der ISAM (International Society for Aerosols in Medicine) sicher. 99,9 Prozent der Corona-Ansteckungen erfolgen in Innenräumen über infektiöse Aerosole, sagt der Aerosolexperte. Es mache daher keinen Sinn, sich überwiegend mit den 0,1 Prozent der Ansteckungen im Freien zu beschäftigen.
Entscheidend für die Ansteckungsgefahr in Innenräumen ist die Dauer, wie lange infektiöse Aerosolpartikel in der Raumluft verbleiben. Ein Aerosol ist ein gasförmiges Gemisch, das in der Lunge erzeugt wird und bei erkrankten Menschen Viren enthält. Die winzig kleinen Aerosolpartikel werden vorwiegend beim Atmen und Sprechen in den Raum freigesetzt. Während größere Tröpfchen aufgrund ihres Gewichts bereits nach ca. 1,5 Metern zu Boden sinken (daher die Abstandsregel von 1,5 m), schweben die leichten und unsichtbaren Aerosolteilchen aufgrund ihrer geringen Größe (ca. 0,1-0,3 µm) bis zu mehrere Stunden in der Raumluft, verteilen sich mitunter über Lüftungsanlagen und werden selbst viele Meter entfernt unbemerkt eingeatmet. Im Gegensatz zur Luft im Freien, wo Aerosolgemische durch die Luftbewegung mit sauberer Frischluft verdünnt und verweht werden, bleibt die Aerosolkonzentration in geschlossenen Räumen fortwährend hoch und steigt mit jedem Ausatmen an. Je länger und je mehr Aerosolteilchen in der Luft umherschweben, desto schneller gelangen diese über die Atemwege in den Körper und führen zu einer Infektion der Lunge.
TAC Luftreiniger: Von der Wissenschaft geprüft und empfohlen
Professor Dr. Christian Kähler, Leiter des Instituts für Strömungsmechanik und Aerodynamik an der Universität der Bundeswehr München, empfiehlt – aus wissenschaftlicher Sicht – den Einsatz von mobilen TAC V+ Hochleistungsreinigern. Der Aerosolexperte, der ebenso wie Dr. Gerhard Scheuch seit mehr als 25 Jahren die Entstehung, Ausbreitung und Verdunstung von Aerosolen erforscht, hat die Wirksamkeit der TAC V+ Luftreiniger in mehreren Studien untersucht. In seinen Bewertungen kommt der Wissenschaftler zum Ergebnis: „Wenn Sie diese Anlage dauerhaft laufen lassen, dann wird kein Mensch es schaffen, in einem Raum eine Aerosolkonzentration von infektiösem Niveau zu erzeugen.“
Wichtig bei der Anschaffung von Luftreinigern sei jedoch, so Kähler in seinen Ausführungen, dass die Geräte bestimmte Anforderungen an die Luftleistung und Filterqualität erfüllen. Denn nicht jeder Luftreiniger ist zur Filterung von Aerosolen im Mikrometer-Bereich geeignet.
Zur sicheren Virenfilterung müssen Luftreiniger drei Grundvoraussetzungen erfüllen:
1. Der Volumenstrom des Luftreinigers muss ausreichend dimensioniert sein, um mindestens einen sechsfachen Luftwechsel pro Stunde zu ermöglichen. Nur so kann eine minutenschnelle Senkung der Aerosolkonzentration im Raum sichergestellt werden. Hochleistungsluftreiniger der TAC V-Serie ermöglichen sogar einen bis zu 16-fachen Luftwechsel pro Stunde und bieten somit ein noch höheres Schutzniveau, beispielsweise für Risikopatienten in Arztpraxen, auf Krankenstationen oder in Pflegeheimen.
2. Der eingesetzte Filter muss nach der DIN EN 1822 zertifiziert sein. Ausschließlich H14-HEPA-Hochleistungsfilter nach EN 1822, wie sie auch im TAC V+, TAC M und TAC Eco zum Einsatz kommen, können selbst kleine, virenbehaftete Aerosole (0,1-0,3 µm) aus der Raumluft filtern, und zwar zu 99,995 %. Damit haben H14-HEPA-Filter bereits eine 10-fach höhere Filterleistung als H13-HEPA-Filter, deren Filterleistung im Größenbereich von Bakterien zwar noch vergleichbar gut ist. Signifikante Unterschiede gibt es jedoch im sogenannten MPPS-Bereich (Most Penetrating Particle Size), also bei der Ausfilterung von Viren und Aerosolen. Hier rät die Projektgruppe Labortechnik (ELATEC) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in ihrer Stellungnahme zum Thema „Einsatz von HEPA-Filtern in Raumlufttechnischen Anlagen (Beschluss 16/2010)“ ausdrücklich: „Die HEPA-Filter sollten mindestens der Klasse H14 nach DIN EN 1822-1 entsprechen.“
3. Der Luftreiniger muss hinreichend geräuscharm sein, damit er im Betrieb nicht stört. Denn stört der Lärm, dann besteht die Gefahr, dass das Gerät entweder abgeschaltet oder nicht mit dem erforderlichen Volumenstrom betrieben wird. Eine hohe Sicherheit vor einer indirekten SARS-CoV-2 Infektion ist dann nicht mehr gegeben. Daher verfügt der Hochleistungsluftreiniger TAC V+ über eine geräuschdämmende Schallschutzhaube, die ihn zum leisesten Gerät seiner Leistungsklasse macht.
Sogar noch übertroffen werden diese von Prof Kähler definierten Kriterien vom mobilen Hochleistungsluftreiniger TAC V+. Entwickelt und gefertigt wird das Gerät in Deutschland (Heinsberg) – ausgeliefert wird es in die ganze Welt. Eine stets aktuelle Übersicht auf der Unternehmensseite, welche Restaurants, Behörden, Schulen oder medizinischen Einrichtungen den TAC V+ Hochleistungsluftreiniger bereits einsetzen, unterstreicht die erprobte Wirksamkeit der TAC V+ Luftreinigung.
Der TAC V+ Hochleistungsluftreiniger hat sich bereits vielfach in der Praxis bewährt. Hier finden Sie zahlreiche Einsatz-Referenzen aus unterschiedlichen Branchen:
Alle Informationen im „Ratgeber für sicheren Schulunterricht“
Informieren Sie sich in unserem „Ratgeber für sicheren Schulunterricht“, wie ein sicheres Hygienekonzept für Schulen realisiert werden kann. Der Ratgeber enthält ein „How-to“ für die Umsetzung empfohlener Hygienekonzepte für Schulen, wissenschaftlich belegte Fakten zu den Ansteckungsrisiken im Klassenzimmer sowie technische Lösungen, um das Ansteckungsrisiko im Unterricht auf ein Minimum zu reduzieren.
Gerne beraten wir Sie auch persönlich zu unseren technischen Infektionsschutz-Lösungen:
Trotec GmbH, Herr Jochem Weingartz
Telefon: +49 2452 962-137, jochem.weingartz@trotec.com