Es wird Winter! Und immer noch diskutiert nahezu ganz Deutschland darüber, wie sich der Schulunterricht im Winter infektionssicher gestalten lassen kann. Während sich die Kultusminister für eine regelmäßige Fensterbelüftung als Infektionsschutz aussprechen, werden die Stimmen derjenigen lauter, die einen bundesweiten Einsatz mobiler Hochleistungsluftreiniger in den Klassen fordern. Unterstützt wird diese Forderung durch eine viel beachtete Studie von Prof. Dr. Christian Kähler, der an der Universität der Bundeswehr München die derzeit diskutierten Lüftungs- und Hygienekonzepte für Schulen wissenschaftlich untersucht hat. In seiner abschließenden Bewertung kommt Kähler zum zweifelsfreien Schluss, dass die Kombination aus Raumluftreinigern und Plexiglaswänden die sicherste Lösung für Schulen sei, um insbesondere im Winter das Ansteckungsrisiko gering zu halten.
Hitzig diskutiert: Wie laut darf ein Luftreiniger im Klassenzimmer sein?
Wer die zahlreichen Debatten um den Einsatz von Raumluftreinigern in Klassenzimmern verfolgt, wird feststellen, dass in den teils hitzig geführten Diskussionen häufig über die Geräuschentwicklung derartiger Raumluftanlagen diskutiert wird. Verständlich, denn Erfahrungswerte zum Einsatz von Luftreinigern wie dem Hochleistungsluftreiniger TAC V+ gab es bislang nur an wenigen Schulen. Daher werden Arbeitsschutzverordnungen und Normen wie die DIN 18041 für Störpegel angeführt, die seitens der Hersteller von Raumluftreinigern im besten Fall natürlich noch unterschritten werden sollten. Auch das ist nur zu verständlich, denn Lärm gehört zu den größten Belastungen von Kindern, Lehrern und Pädagogen in Kindergärten und Schulen.
Ein zu hoher Lärmpegel
• stresst die Schüler/-innen und Lehrer/-innen.
• führt zu Konzentrationsschwächen.
• und verringert die Aufnahmefähigkeit des Lernstoffs.
Daher sind verbindliche Kennzahlen für die Geräuschentwicklung zum Schutz der Schüler und Lehrer wichtig, wenngleich die Realität in den meisten Schulklassen und Kindergärten zumeist anders aussieht, als es die Grenzwerte der verschiedenen Arbeitsschutzverordnungen vorsehen.
Oftmals unrealistische Grenzwerte in der Diskussion
Für routinemäßige Büroarbeiten beispielsweise sieht die Arbeitsstättenverordnung vor, dass ein Schalldruckpegel von 45 bis 55 dB (A) nicht überschritten werden darf. Diese Lärmentwicklung entspricht jedoch in etwa dem Geräusch eines Laserdruckers, sodass die Verwendung eines Druckers bereits grenzwertig wäre. Auch der Einsatz mobiler Klimaanlagen und Ventilatoren, im Sommer in nahezu jedem Büro zu finden, führt zu einer Überschreitung der Grenzwerte. Dennoch werden diese Grenzwerte häufig in den Diskussionen zum Einsatz von Raumluftreinigern in Schulen angeführt. Aber wie realistisch sind derartige Kennzahlen?
Die Schulraumakustik hängt von einer Vielzahl unterschiedlicher Faktoren ab. Einflussfaktoren sind beispielsweise die Lage des Raumes im Gebäude, die Schalldämpfung der Umfassungsbauteile, die Raumform und Raumgröße, die Anzahl und Positionierung evtl. schallabsorbierender Gegenstände und – natürlich – die Schüler/-innen und Lehrer/-innen selbst.
Um die Geräuschintensität von beispielsweise 45 bis 55 dB (A) im Schulunterricht einordnen zu können, nachfolgend einige Beispiele aus der täglichen Praxis:
Messungen belegen: Hochleistungsluftreiniger TAC V+ im Unterricht nicht wahrnehmbar
Im direkten Vergleich: Der von Prof. Kähler als Referenzgerät in seinen Studien eingesetzte Hochleistungsluftreiniger TAC V+ arbeitet bei einer Luftleistung von 1.000 m³/Stunde mit einem Schallpegel von 47 dB (A), also weit unter der Geräuschkulisse einer durchschnittlichen Schulklasse und somit von den Schülerinnen und Schülern nicht wahrnehmbar.
Möglich wird diese vergleichsweise geringe Geräuschkulisse, die den Luftreiniger TAC V+ zum leisesten H14-HEPA-Luftreiniger seiner Leistungsklasse macht, durch eine schallabsorbierende Schallschutzhaube. Dank dieses Schallschutzes kann der TAC V+ Luftreiniger selbst in geräuschsensiblen Raumumgebungen eingesetzt werden, um das Risiko einer indirekten Corona-Infektion durch virenbehaftete Aerosole nahezu auf null zu reduzieren.
In einem 80 m² großen Raum halbiert der Hochleistungsluftreiner TAC V+ die luftgetragene Virenlast nachweislich innerhalb von 6 Minuten. In kleineren Räumen erfolgt die Halbierung der Aerosolkonzentration bereits nach 3 Minuten.
Wie wichtig der Faktor Zeit beim Infektionsschutz ist, beschreibt Christian Kähler in seiner neuesten Studie „Schulunterricht während der SARS-CoV-2 Pandemie ‒ Welches Konzept ist sicher, realisierbar und ökologisch vertretbar?“. Hier kommt Kähler in der Bewertung der unterschiedlichen Hygienekonzepte zum eindeutigen Schluss, dass sich ein sicherer Unterricht in Schulen derzeit nur durch den Einsatz geeigneter Luftfilteranlagen realisieren lässt – sofern diese drei Grundanforderungen erfüllen.
Zur sicheren Virenfilterung müssen Luftreiniger drei Grundvoraussetzungen erfüllen:
1. Der Volumenstrom des Luftreinigers muss ausreichend dimensioniert sein, um mindestens einen sechsfachen Luftwechsel pro Stunde zu ermöglichen. Nur so kann eine minutenschnelle Senkung der Aerosolkonzentration im Raum sichergestellt werden. Hochleistungsluftreiniger wie der TAC V+ ermöglichen sogar einen bis zu 16-fachen Luftwechsel pro Stunde und bieten somit ein noch höheres Schutzniveau, beispielsweise für Risikopatienten in Arztpraxen, auf Krankenstationen oder in Pflegeheimen.
2. Der eingesetzte Filter muss nach der DIN EN 1822 zertifiziert sein. Ausschließlich H14-HEPA-Hochleistungsfilter nach EN 1822, wie sie auch im TAC V+ zum Einsatz kommen, können selbst kleine, virenbehaftete Aerosole (0,1-0,3 µm) aus der Raumluft filtern, und zwar zu 99,995 %. Damit haben H14-HEPA-Filter bereits eine 10-fach höhere Filterleistung als H13-HEPA-Filter, deren Filterleistung im Größenbereich von Bakterien zwar noch vergleichbar gut ist. Signifikante Unterschiede gibt es jedoch im sogenannten MPPS-Bereich (Most Penetrating Particle Size), also bei der Ausfilterung von Viren und Aerosolen. Hier rät die Projektgruppe Labortechnik (ELATEC) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in ihrer Stellungnahme zum Thema „Einsatz von HEPA-Filtern in Raumlufttechnischen Anlagen (Beschluss 16/2010)“ ausdrücklich: „Die HEPA-Filter sollten mindestens der Klasse H14 nach DIN EN 1822-1 entsprechen.“
3. Der Luftreiniger muss hinreichend geräuscharm sein, damit er im Betrieb bzw. Unterricht nicht stört. Denn stört der Lärm, dann besteht die Gefahr, dass das Gerät entweder abgeschaltet oder nicht mit dem erforderlichen Volumenstrom betrieben wird. Eine hohe Sicherheit vor einer indirekten SARS-CoV-2 Infektion ist dann nicht mehr gegeben. Daher verfügt der Hochleistungsluftreiniger TAC V+ über eine geräuschdämmende Schallschutzhaube, die ihn zum leisesten Gerät seiner Leistungsklasse macht.
Sogar noch übertroffen werden diese von Prof. Kähler definierten Kriterien vom mobilen Hochleistungsluftreiniger TAC V+.
Eine sichere Investition in Gesundheit und Produktivität
Der Hochleistungs-Luftreiniger TAC V+ ermöglicht eine sichere und unkomplizierte Rückkehr zur Normalität im täglichen Miteinander – trotz Corona. Aber auch bei den jährlich wiederkehrenden Grippewellen kann der Hochleistungs-Luftreiniger wirksam vor einer aerogenen Infektion mit Influenzaviren schützen. Die vergleichsweise geringen Investitionskosten werden durch die Vorteile eines maximalen Infektionsschutzes aufgehoben.
Erhältlich ist der mobile Hochleistungs-Luftreiniger TAC V+ in mehreren Farben und Ausstattungsvarianten zum Preis ab 4.286,20 € im Trotec-Shop sowie im stationären Trotec-Store in Heinsberg.
Besuchen Sie uns im Heinsberger Trotec-Store
Wenn Sie mehr über die neuartige Luftreinigungstechnik des TAC V+ erfahren möchten, besuchen Sie uns gerne in unserem Heinsberger Trotec-Store. Hier erleben Sie den Hochleistungsluftreiniger live im Einsatz und erfahren aus erster Hand, wie sich das Corona-Ansteckungsrisiko durch den Einsatz des Luftreinigers TAC V+ nahezu auf Null reduzieren lässt.
Für alle Fragen und Informationen steht Ihnen unser Luftreinigungs-Experte Herr Weingartz auch gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Trotec GmbH, Herr Jochem Weingartz
Telefon: +49 2452 962-137, jochem.weingartz@trotec.com
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