Am 01. Oktober ist die Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in Kraft getreten. Die Neuordnung war notwendig, weil Virologen und Gesundheitsexperten im Herbst und Winter mit steigenden Corona-Infektionszahlen rechnen. Die neue Verordnung hat zum Ziel, Übertragungen des Coronavirus in Unternehmen zu reduzieren sowie Arbeits- und Produktionsausfälle zu vermeiden. Damit wird auch der Sorge von Arbeitgebern Rechnung getragen, die sich vor einer Zunahme an Krankentagen fürchten, die in der Folge zu Personalengpässen führen können.
Zunehmende Infektionszahlen auch bei weiteren Atemwegserkrankungen
Für Arbeitgeber und Unternehmen bietet die Neufassung der Arbeitsschutzverordnung eine gute Gelegenheit, um das betriebliche Hygienekonzept kritisch unter die Lupe zu nehmen und vorhandene Schutzmaßnahmen durch technische Infektionsschutzlösungen von Trotec zu optimieren.
Denn neben der Zunahme an Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vermeldet das Robert Koch-Institut (RKI) auch steigende Infektionszahlen bei weiteren Atemwegserkrankungen. „Der Infektionsdruck nimmt jetzt im Herbst in allen Altersgruppen der Allgemeinbevölkerung wieder deutlich zu“, heißt es im RKI-Wochenbericht vom 29. September 2022, der auch weitere Erkrankungen der Atemwege aufführt: „Wie die virologische Sentinelsurveillance zeigt, sind aktuell Rhinoviren und SARS-CoV-2 die vorherrschenden viralen Erreger, die im ambulanten Bereich zu Arztbesuchen führen.“, beschreibt das RKI die epidemiologische Lage in Deutschland.
Das könnte in den nächsten Wochen zu einem sprunghaften Anstieg an erkrankten Beschäftigten führen, da sich verschiedene Erreger zeitgleich verbreiten.
Welche Maßnahmen müssen Arbeitgeber nun umsetzen?
Zum Schutz der Beschäftigten haben Arbeitgeber insbesondere den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen sicherzustellen. Darüber hinaus gelten die bekannten Regeln der Handhygiene, infektionsgerechtes Lüften von Innenräumen bzw. der Einsatz von Luftreinigungsgeräten sowie ein Homeoffice-Angebot und kostenfreie Corona-Tests.
Sofern die Beurteilung der Arbeitsplatzsituation ergibt, dass bei Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5 Metern technische und organisatorische Schutzmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten nicht ausreichen, muss der Arbeitgeber seinen Beschäftigten geeignete Schutzmasken bereitstellen.
Welche technischen Schutzmaßnahmen schützen Beschäftigte bei einer Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5 Metern?
Virologen und Aerosolforscher sind sich einig, dass Lüften, mobile Luftreiniger, regelmäßige Handdesinfektion und das Tragen von Mund-Nasen-Masken einen hohen Schutz vor der Übertragung des Coronavirus und weiterer Krankheitserreger bieten – wenngleich nicht jede Schutzmaßnahme in jedem Arbeitsumfeld gleichermaßen wirkungsvoll umgesetzt werden kann.
Insbesondere Beschäftigte in der Verwaltung, etwa in Großraumbüros, in Behörden oder Ämtern, können durch organisatorische Maßnahmen zwar Kundenkontakte reduzieren, nicht aber die Zusammenarbeit mit weiteren Beschäftigten auf engstem Raum. Büroflächen stehen nicht unbegrenzt zur Verfügung, nicht jede Tätigkeit kann im Homeoffice erfolgen.
Für derartige Tätigkeiten in Innenräumen, bei der die Einhaltung des gebotenen Mindestabstands nicht immer möglich ist, empfehlen sich zusätzliche Arbeitsschutzmaßnahmen am Arbeitsplatz.
Acryl-Schutzwände mit Aerosol-Schutzkante – Schutzbarriere gegen infektiöse Tröpfchen und Aerosole am Arbeitsplatz
Überall dort, wo Menschen auf engstem Raum miteinander arbeiten und ein Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann, bieten transparente Acryglasplatten-Schutzwände mit Aerosol-Schutzkante einen beidseitig hohen Schutz vor der respiratorischen Aufnahme infektiöser Krankheitserreger.
Zusätzlicher Infektionsschutz für:
- Büros
- Montage-, Produktions- und Fließbandarbeiten
- Arztpraxen
- Kundenschalter
- Einzelhandel
Die Trennwände mit wissenschaftlich bestätigter Wirksamkeit verringern aufgrund ihrer einzigartigen Form die Aufnahme virushaltiger Partikel durch Tröpfchen und Aerosole.
Im Gegensatz zu herkömmlichen Trennscheiben, die ausschließlich vor größeren Tröpfchen schützen, die beim Sprechen, Niesen oder Husten ausgestoßen werden, verhindern die transparenten Acrylglasplatten mit Aerosol-Schutzkante selbst im engsten Kontakt, dass winzig kleine Aerosole die Schutzscheibe überwinden. So bieten die Acrylglasplatten mit Aerosol-Schutzkante Schutz vor einer Tröpfchen-Infektion durch den Sitznachbarn oder einer gegenübersitzenden bzw. -stehenden Person.
Darüber hinaus verhindert die umlaufende Schutzkante eine unkontrollierte Verbreitung der Aerosolpartikel in weitere Richtungen. Potentiell virenbehaftete Partikel verbleiben mit Sicherheit hinter der Scheibe und vermischen sich mit der Luft, bevor sie durch einen Raumluftreiniger beseitigt werden.
Acrylglasplatten mit Aerosol-Schutzkante empfehlen sich für folgende Arbeitsbereiche:
- in Schulen – zwischen nebeneinandersitzenden Schülern und am Lehrerpult
- in Universitäten – zwischen den Sitzplätzen der Studenten im Hörsaal oder in Seminarräumen
- in Büros – zwischen den miteinander arbeitenden Personen oder für gegenüberliegende Arbeitsplätze
- in Werkstätten oder Produktionshallen – zwischen Mechanikern oder Produktionsmitarbeitern, die an einer Werkbank aufgereiht sind
- an Verkaufstheken, Kassen und Warenausgaben im Handel oder in Apotheken
- an Kundenschaltern bei Banken, Versicherungen oder Behörden
- zwischen Empfangskraft und Kunden an der Rezeption oder in der Arztpraxis
- an der Hotelrezeption beim Gastcheck-in sowie in SPA- und Wellnessbereichen