Online-Petition: Eltern und Lehrer fordern Luftreiniger für alle hessischen Schulen

Mehr als 2.600 besorgte Eltern und Lehrer aus Hessen haben auf der Internetplattform openPetition eine Petition unterzeichnet, um das Land Hessen zu mehr Engagement beim Schutz der Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu bewegen. Gestern wurde die Petition an den Petitionsausschuss des Hessischen Landtages übergeben.

Von links: Mitunterzeichner, M. Strube (SPD, Vorsitzende des Petitionsausschusses), K. Lünenbürger, M. Promny (FDP, Vorsitzender Sozial- und Integrationspolitischer Ausschuss)

Für Wirtschaft und Behörden ist Geld vorhanden – für Kinder nicht.

„In Anbetracht der Tatsache, dass für die Wirtschaft hunderte Milliarden Euro ausgegeben werden, ist es nicht hinnehmbar, dass für unsere Kinder und die Lehrer nicht dieselbe Bereitschaft gilt.“, schreibt ein Kommentator auf der Seite der Petition und bringt damit auf den Punkt, was auch Kerstin Lünenbürger, Initiatorin der Petition, zu ihrem öffentlichen Aufruf bewogen hat.

Während sich die hessische Staatskanzlei aber auch andere Bundes- und Landesbehörden wie zum Beispiel der Landtag Nordrhein-Westfalen mit Luftreinigern ausstatten, um die Mitarbeiter und Bediensteten vor einer Ansteckung mit dem Covid-19-Erreger zu schützen, müssen die Schulen in Hessen nach wie vor mit offenen Fenstern lüften – selbst bei Schnee und Minusgraden im Außenbereich.

Das führe zwangsläufig dazu, dass sich die Schülerinnen und Schüler primär damit beschäftigen den Körper warm zu halten und so dem Unterricht nur sehr eingeschränkt folgen, heißt es im Text der Petition. Hinzu kämen massenhaft Erkältungen und grippale Infekte bei den Kindern und Lehrern, die nicht immer zweifelsfrei als „harmloser Schnupfen“ zu identifizieren seien. Das führe zusätzlich zu Verunsicherungen.

Insgesamt 11 Gründe führt die Petition „Bereitstellung von Luftreinigungsgeräten für alle Schulen in Hessen“ an, warum es höchste Zeit sei, alle Schulen in Hessen mit geeigneten Luftreinigern auszustatten:

  1. Digitaler Unterricht sei wegen fehlender Konzepte und Ausstattung nicht möglich. Das hessische Schulportal verfüge nicht über ausreichend Kapazitäten und nicht einmal über eine verlässliche Videokonferenz-Funktion.
  2. Kälte im Klassenraum sei nicht zumutbar. Es könne nicht angehen, dass man die SchülerInnen und das Lehrpersonal vor dem Coronavirus schützen wolle, dabei aber keinesfalls harmlose Erkältungskrankheiten bis hin zu Lungenentzündungen in Kauf nehme.
  3. Temperaturen in den Klassenräumen liegen unterhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Mindesttemperatur. Die Arbeitsstättenverordnung verlangt eine Mindesttemperatur von 20°C bei leichten Tätigkeiten im Sitzen. Diese sei jedoch mit regelmäßigem Lüften nicht realisierbar.
  4. Studien belegen hohe Wirksamkeit von Luftreinigern. 100 Prozent Schutz vor Aerosolen habe man nicht, aber „in einem typischen Klassenzimmer konnten in einer halben Stunde 90 Prozent der Aerosole entfernt werden“. Daher „gibt es eigentlich keine Gründe, warum man die Luftreiniger nicht im Klassenraum einsetzen sollte“, sagt Joachim Curtius von der Goethe-Universität in Frankfurt.
  5. Schutz der vulnerablen Gruppe in der Lehrerschaft. Insbesondere mit Blick auf die infektiöseren Virus-Mutationen und ältere Lehrer empfehlen sich Luftreiniger zum Schutz dieser Risikogruppe.
  6. Ein nahes Ende der Pandemie ist nicht in Sicht. Mindestens bis 2022, schätzt Thomas Mertens von der Ständigen Impfkommission, werde es wohl dauern, bis die gesamte Bevölkerung geimpft sei. Bis dahin brauche es einen wirksamen Schutz, um die Pandemie dennoch einzudämmen.
  7. Investition in die Gesundheit der Kinder ist gut angelegtes Geld. Um alle Schulen in Deutschland mit geeigneten Luftreinigern auszustatten wären rund 1 Milliarde Euro notwendig. Verglichen mit den Leistungen für die Wirtschaft ein überschaubarer Betrag.
  8. Es darf keine Zweiklassengesellschaft beim Infektionsschutz geben. Privatschulen statten ihre Schulräume bereits mit Luftreinigern aus.
  9. Es könne nicht sein, dass für Landesbehörden andere Infektionsschutzregeln gelten als für Schulen. Die hessische Staatskanzlei hat für die eigenen Mitarbeiter Luftreiniger angeschafft, verwehrt dies aber den Schulen.
  10. Luftreiniger sind über die Pandemie hinaus nützlich. Es sei keinesfalls so, dass die Luftreiniger nach der Pandemie unnötig würden. Vielmehr bieten Hochleistungsluftreiniger einen zusätzlichen Schutz vor viralen Erkältungskrankheiten, zu hohen Feinstaubkonzentrationen und Allergenen.
  11. Geringe Wartungskosten. Während fest installierte Lüftungsanlagen (RLT-Anlagen) zumeist hohe Wartungskosten verursachen, entfallen diese nahezu bei mobilen Luftreinigern.

Hessen unterstützt Schulen derzeit nur eingeschränkt, Bayern erweitert seine Förderprogramm für Luftreinigern an Schulen

Mit bis zu 10 Millionen Euro unterstützt das Land Hessen Schulträger bereits bei der Anschaffung von geeigneten Luftreinigern wie den TAC-Hochleistungsluftreinigern. Allerdings nur für Klassen, die nicht oder nicht ausreichend gelüftet werden können. Einen aus Expertensicht besseren Weg geht der Freistaat Bayern. Hier können alle bayerischen Schulen staatliche Fördermittel für den Kauf mobiler Luftreiniger mit geeigneter Filtertechnik beantragen. Zuvor war dies nur den Schulen vorbehalten, an denen die Lüftungsempfehlungen des Umweltbundesamtes aufgrund baulicher Mängel oder technischer Gründe nicht umsetzbar waren.

Infektionsschutz-Lösungen von Trotec: Wissenschaftlich geprüft und von den Ländern gefördert

Sowohl die Anschaffungskosten der TAC V+ Raumluftreiniger als auch die der Acryl-Schutzwände mit umlaufender Schutzkante werden von den Ländern im Rahmen ihrer Förderprogramme für Schulen und Kitas gefördert. Die Infektionsschutz-Lösungen von Trotec erfüllen alle technischen Anforderungen der jeweiligen Förderrichtlinien.

Wissenschaft bestätigt: Raumluftreiniger schützen besser und zuverlässiger als offene Fenster und Türen

Prof. Dr. Christian Kähler, Leiter des Instituts für Strömungsmechanik und Aerodynamik an der Universität der Bundeswehr München, stimmt vielen Argumenten der Petition zu. Der Wissenschaftler ist der festen Überzeugung, dass ein weitgehend sicherer Präsenzunterricht an Schulen durch den Einsatz von Raumluftreinigern und neuartiger Acrylglas-Trennwände ermöglicht werden kann. Getestet wurden diese technischen Lösungen bereits an der Universität der Bundeswehr München.

Hochwirksame Luftreiniger wie der TAC V+ seien in der Lage, so Kähler, das indirekte Infektionsrisiko wirksam zu minimieren. Um auch das direkte Ansteckungsrisiko durch Tröpfchen in den Klassenzimmern spürbar zu senken, empfiehlt der Universitätsprofessor den Einsatz neuartiger Acrylglas-Schutzwände mit umlaufender Aerosol-Kante. Diese böten gegenüber herkömmlichen Trennwänden nicht nur einen Schutz vor den größeren Tröpfchen, sondern ebenso vor den winzig kleinen Aerosolpartikeln des Tischnachbarn.

Kennen Sie bereits unseren „Ratgeber für sicheren Schulunterricht“?

Mit unserem „Ratgeber für sicheren Schulunterricht“ können Sie sich selbst davon überzeugen, wie vergleichsweise einfach ein sicheres Hygienekonzept für Schulen realisiert werden kann. Der Ratgeber enthält ein „How-to“ für die Umsetzung des von Prof. Christian Kähler empfohlenen Hygienekonzeptes für Schulen, wissenschaftlich belegte Fakten zu den Ansteckungsrisiken im Klassenzimmer sowie technische Lösungen, um das Ansteckungsrisiko im Unterricht auf ein Minimum zu reduzieren.

Laden Sie sich das PDF direkt hier herunter:

Nicht jeder Luftreiniger sei gleichermaßen zum Schutz vor infektiösen Viren in der Luft geeignet, betont Prof. Dr. Christian Kähler in seinen vielbeachteten Studien zum Einsatz von Raumluftreinigern in Schulen. Wichtig bei der Anschaffung eines Luftreinigers sei, dass die Geräte bestimmte Anforderungen an die Luftleistung und Filterqualität erfüllen.

Zur sicheren Virenfilterung müssen Luftreiniger drei Grundvoraussetzungen erfüllen:

1. Der Volumenstrom des Luftreinigers muss ausreichend dimensioniert sein, um mindestens einen sechsfachen Luftwechsel pro Stunde zu ermöglichen. Nur so kann eine minutenschnelle Senkung der Aerosolkonzentration im Raum sichergestellt werden. Hochleistungsluftreiniger der TAC V-Serie ermöglichen sogar einen bis zu 16-fachen Luftwechsel pro Stunde und bieten somit ein noch höheres Schutzniveau, beispielsweise für Risikopatienten in Arztpraxen, auf Krankenstationen oder in Pflegeheimen.

2. Der eingesetzte Filter muss nach der DIN EN 1822 zertifiziert sein. Ausschließlich H14-HEPA-Hochleistungsfilter nach EN 1822, wie sie auch im TAC V+ zum Einsatz kommen, können selbst kleine, virenbehaftete Aerosole (0,1-0,3 µm) aus der Raumluft filtern, und zwar zu 99,995 %. Damit haben H14-HEPA-Filter bereits eine 10-fach höhere Filterleistung als H13-HEPA-Filter, deren Filterleistung im Größenbereich von Bakterien zwar noch vergleichbar gut ist. Signifikante Unterschiede gibt es jedoch im sogenannten MPPS-Bereich (Most Penetrating Particle Size), also bei der Ausfilterung von Viren und Aerosolen. Hier rät die Projektgruppe Labortechnik (ELATEC) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in ihrer Stellungnahme zum Thema „Einsatz von HEPA-Filtern in Raumlufttechnischen Anlagen (Beschluss 16/2010)“ ausdrücklich: „Die HEPA-Filter sollten mindestens der Klasse H14 nach DIN EN 1822-1 entsprechen.“

3. Der Luftreiniger muss hinreichend geräuscharm sein, damit er im Betrieb nicht stört. Denn stört der Lärm, dann besteht die Gefahr, dass das Gerät entweder abgeschaltet oder nicht mit dem erforderlichen Volumenstrom betrieben wird. Eine hohe Sicherheit vor einer indirekten SARS-CoV-2 Infektion ist dann nicht mehr gegeben. Daher verfügt der Hochleistungsluftreiniger TAC V+ über eine geräuschdämmende Schallschutzhaube, die ihn zum leisesten Gerät seiner Leistungsklasse macht.

Sogar noch übertroffen werden diese von Prof Kähler definierten Kriterien vom mobilen Hochleistungsluftreiniger TAC V+. Entwickelt und gefertigt wird das Gerät in Deutschland (Heinsberg) – ausgeliefert wird es in die ganze Welt. Eine stets aktuelle Übersicht auf der Unternehmensseite, welche Restaurants, Behörden, Schulen oder medizinischen Einrichtungen den TAC V+ Hochleistungsluftreiniger bereits einsetzen, unterstreicht die erprobte Wirksamkeit der TAC V+ Luftreinigung.

Der TAC V+ Hochleistungsluftreiniger hat sich bereits vielfach in der Praxis bewährt. Hier finden Sie zahlreiche Einsatz-Referenzen aus unterschiedlichen Branchen:

Eine wertvolle Investition in Gesundheit und Produktivität

TAC V+ Hochleistungsluftreiniger ermöglichen eine unkomplizierte Rückkehr zur Normalität im täglichen Miteinander – trotz Corona. Aber auch bei den jährlich wiederkehrenden Grippewellen kann der Hochleistungsluftreiniger wirksam vor einer aerogenen Infektion mit Influenzaviren schützen. Die vergleichsweise geringen Investitionskosten werden durch die Vorteile eines maximalen Infektionsschutzes aufgehoben.

Jetzt direkt anschauen! Der Hochleistungsluftreiniger TAC V+ im Video:

Erhältlich sind die mobil einsetzbaren Hochleistungsluftreiniger der TAC-Serie in mehreren Farben und Ausstattungsvarianten zum Preis ab 2.755,00 € im Trotec-Shop.

Schulen, Kinder- und Behinderten-Tagesstätten erhalten den TAC V+ Raumluftreiniger zu Sonderkondition. Ebenso halten wir attraktive Leasingangebote bereit, die auf die individuellen Bedürfnisse von Schulen und Pflegeeinrichtungen zugeschnitten sind. Gerne informieren wie Sie in einem persönlichen Gespräch über das für Sie passende TAC V+ Angebot.

Sie haben noch Fragen zu unseren Infektionsschutz-Lösungen für Schulen, Kitas und Bildungseinrichtungen? Gerne beraten wir Sie persönlich!

Trotec GmbH, Herr Jochem Weingartz
Telefon: +49 2452 962-137, jochem.weingartz@trotec.com

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