Mit maximal 20.000 Euro je Träger unterstützte die österreichische Landeshauptstadt Salzburg bisher Kommunen und Gemeinden bei der Anschaffung von mobilen Luftreinigern für Kindergärten. Wohlgemerkt – nur Kindergärten. Für Schulen gab es kein vergleichbares Förderangebot, was insbesondere bei den Schulträgern für Unmut sorgte. Vielerorts sind die Infektionszahlen in den ersten zwei Wochen nach Schulstart angestiegen. Erschwerend hinzu kommt ein zunehmendes Infektionsgeschehen bei Lehrkräften. Dabei steht die für den Herbst und Winter prognostizierte Corona-Welle gerade erst am Anfang, warnen Experten und Virologen. Die Zeit drängt.
Zu wenig Bestellungen – Salzburg reagiert mit Sonderförderung für Schulen und Kindergärten
Die Bestellungen der Kinderbetreuungseinrichtungen blieben weit hinter den Erwartungen zurück. Zu teuer sei die Finanzierung der Geräte – so der Tenor. Um die Beschaffung von mobilen Luftreinigern voranzutreiben, hat das zuständige Ressort von Landesrätin Andrea Klambauer nun entschieden, die Deckelung von 20.000 Euro zu streichen und das Förderprogramm für Kinderbetreuungseinrichtungen bis zum 31. Oktober 2021 zu verlängern. Des Weiteren wurde am 21.09.2021 eine Sonderförderung von Investitionskosten für Lüftungsunterstützende Maßnahmen für Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen vom Land Salzburg verabschiedet.
Bundesland übernimmt 50 Prozent der Kosten für mobile Luftreiniger und CO2-Messgeräte
Bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten von mobilen Luftreinigern und sogenannter CO2-Ampeln übernimmt nun das Bundesland (max. 1.750 Euro pro Gerät und Gruppenraum), die restlichen 50 Prozent sind vom jeweiligen Träger, also der Gemeinde oder dem privaten Träger, zu finanzieren.
Download – Richtlinien zur Sonderförderung
Technische Fördervoraussetzungen für CO2 Luftqualitätssensoren:
„Förderfähige CO2-Sensoren müssen einen Messbereich bis zu 2.000 ppm aufweisen. Generell wird empfohlen, dass ab einer Konzentration von 1.000 ppm CO2 in der Raumluft gelüftet werden sollte (Stufe Gelb), ab 2.000 ppm CO2 (Stufe Rot) jedoch gelüftet werden muss, um eine angemessene Qualität der Raumluft sicherzustellen. Es wird ein Schwellenwert von 1.000 ppm als maßgebend angesehen.“
Gehen Sie beim Gesundheitsschutz keine Kompromisse ein! Mit dem praktischen Partikelmessegerät BQ30 behalten Sie die Werte für Feinstaub, CO2, Lufttemperatur und Luftfeuchtigkeit zuverlässig im Blick. So können Sie gegebenenfalls durch Zufuhr von Frischluft oder durch den effektiven Einsatz von mobilen Luftreinigern, Luftbefeuchtern oder Luftentfeuchtern das Raumklima verbessern und infektiöse Viren aus der Raumluft filtern. Der in seiner Geräteklasse herausragende Messbereich von 9.999 ppm übertrifft die Fördervoraussetzungen des Landes gar um das Fünffache.
Technische Fördervoraussetzungen für mobile Luftreiniger mit Filtertechnologie:
„Mobile Filtergeräte müssen mit hocheffizienten Gewebefiltern ausgestattet sein, da nur diese eine vollständige Entfernung von Viren aus der durch das Gerät gesaugten Luft gewährleisten. Die verwendeten Filter müssen dem Stand der Technik entsprechen, das heißt es muss sich um HEPA-Filter der Klasse H 13 oder 14 (halten Partikel mit einer Größe <1 µm – darunter fallen auch Viren – mit einem Abscheidegrad von 99,95 % – 99,995 % zurück) oder EPA-Filter der Klasse E11 oder E12 (Abscheidegrad von 95 % bis 99,5 %) handeln.“
Ob in Schulen, Kindergärten, Kindertageseinrichtungen oder auch im Einzelhandel und der Gastronomie – TAC Hochleistungsluftreiniger zählen in Deutschland nicht ohne Grund zu den am häufigsten eingesetzten mobilen Luftreinigern, um Virenkonzentration in geschlossenen Räumen auf ein ungefährliches Niveau zu reduzieren. Ausschließlich H14-HEPA-Hochleistungsfilter nach EN 1822 (ISO 45H Filter ISO 29463), wie sie im Hochleistungsluftreiniger TAC V+ zum Einsatz kommen, können auch kleinste virenbehaftete Aerosolpartikel (0,1 – 0,2 µm) aus der Raumluft ausfiltern, und zwar zu 99,995 %. Damit haben H14-HEPA-Filter nach EN 1822 eine 10-fach höhere Filterleistung als H13-HEPA-Filter mit 99,95 %, wie sie in den meisten Luftreinigern Verwendung finden!
Erhältlich sind die TAC Hochleistungsluftreiniger mit wissenschaftlich bestätigter Wirksamkeit in verschiedenen Modellvarianten und Ausführungen – wahlweise als mobile oder stationäre Lösung.
Frühzeitige Beantragung und Bestellung sichert schnelle Lieferung
Der Antrag zur Sonderförderung von Investitionskosten für lüftungstechnische Maßnahmen für Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen kann ab sofort über das entsprechende Formular gestellt werden. Warten Sie nicht zu lange, das Programm endet, sobald das Gesamtfördervolumen von 450.000 Euro ausgeschöpft ist bzw. spätestens am 31.10.2021.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung und der erforderlichen Dimensionierung in Bezug auf Raumgröße/Personen.
Für Schulen, Universitäten und öffentliche Einrichtungen gelten Sonderkonditionen für Kauf und Miete. Sprechen Sie uns gerne persönlich darauf an:
Trotec GmbH, Herr Jochem Weingartz
Telefon: +49 2452 962-137, jochem.weingartz@trotec.com