Schulen in Baden-Württemberg können ab heute Fördermittel für mobile TAC V+ Luftreiniger beantragen

Das Kultusministerium von Baden-Württemberg hat am Freitag den Startschuss für die Förderung von mobilen HEPA-Luftreinigern für Schulen und Kindertageseinrichtungen gegeben. Jetzt können endlich auch öffentliche und freie Träger in Baden-Württemberg Fördermittel für die Anschaffung von geeigneten Luftreinigern und CO2-Ampeln beantragen, um sich bestmöglich auf die von Experten prognostizierte vierte Infektionswelle im Herbst vorzubereiten. Zuvor hatten sich die kommunalen Träger von Schulen eher zurückhaltend hinsichtlich der Beschaffung von mobilen Luftreinigern für schlecht zu lüftende Klassenräumen gezeigt. Über die Anschaffung mobiler Luftreiniger wurde zwar vielerorts diskutiert, Entscheidungen wurden aber zumeist aus Kostengründen vertagt.

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft: Die kommunalen Träger der Schulen drücken sich vor ihrer Verantwortung

Entsprechend ungehalten äußerte sich Monika Stein, Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Baden-Württemberg. „Ich bin stinksauer“, sagte Monika Stein. Sie fordert, dass sich an den Schulen in Sachen Luftreiniger endlich etwas tun müsse. „Die kommunalen Träger der Schulen drücken sich vor ihrer Verantwortung“, so Stein und sie fügt hinzu: „Die meisten warten ab und sind ultrazögerlich.“

Baden-Württemberg stellt 70 Millionen Euro für Luftreiniger und CO2-Ampeln bereit

Die Landesregierung hat nun entschieden, die öffentlichen und freien Träger von Schulen und Kindertageseinrichtungen bei der Anschaffung entsprechender mobiler Raumluftfiltergeräte und CO2-Ampeln im Rahmen eines Förderprogramms mit einem Volumen von insgesamt 70 Millionen Euro finanziell zu unterstützen. Das Land übernimmt bei bewilligter Förderung 50 Prozent der Anschaffungskosten pro Gerät, wobei die Landesförderung je mobilem Gerät bei 2.500 EUR gedeckelt ist.

Schulträger in Baden-Württemberg können ihren Mittelbedarf ab sofort über die nachfolgende Seite beantragen:

Trotec-Hochleistungsluftreiniger der TAC-Serie, der Hochleistungsluftreiniger AirgoClean One sowie der Trotec-CO2-Sensor BQ30 erfüllen alle Kriterien der Förderrichtlinie und sind sofort im Trotec-Online-Shop verfügbar:


Folgende Fördertatbestände sieht die Förderrichtlinie des Landes vor:

  • mobile Raumluftfiltergeräte für den Einsatz in Räumen der Schulen bzw. Kindertageseinrichtungen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit für die Nutzung durch Kinder unter 12 Jahren;
  • mobile Raumluftfiltergeräte für den Einsatz in Räumen der Schulen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit für die Nutzung durch Kinder ab 12 Jahren;
  • CO2-Sensoren zur Unterstützung des Lüftens;
  • mobile Raumluftfiltergeräte für den Einsatz in Räumen der Kindertageseinrichtungen oder Schulen mit nicht eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit, soweit sie im Falle der Schule von Kindern der Klassen 1 bis 6 genutzt werden.

Gefördert werden ausschließlich mobile Luftreiniger mit HEPA-Filter H13 oder H14

Förderfähig im Sinne des Förderprogramms sind ausschließlich mobile Raumluftfiltergeräte mit Filtertechnologie der Klassen H 13 oder H 14 nach DIN EN 1822 handeln. Luftreinigungsgeräte, die die Raumluft mittels Ozon, Plasma, UV-C oder Ionisation behandeln, werden nicht gefördert!

In der Anlage 1 zur Förderrichtlinie – technische Anforderungen an die förderfähigen Geräte (Stand: 29. Juli 2021) Förderrichtlinie, heißt es dazu:

„Die Geräte müssen mit Filtertechnologie entsprechend der Nr. 4.1 der DGUV-Hinweise ausgestattet sein. Die Filter müssen dem Stand der Technik entsprechen, es muss sich um HEPA-Filter der Klasse H 13 (Abscheidegrad 99,95 Prozent oder der Klasse H 14 (Abscheidegrad von 99,995 Prozent) nach DIN EN 1822 handeln. Bei der Entscheidung über die Filterklasse sollte berücksichtigt werden, ob die maximal zulässigen Schalldruckpegel und der notwendige Luftdurchsatz (siehe unten) bei Einsatz 2 von Filtern der Klasse H 14 noch erreichbar sind.“

Baden-Württemberg folgt Empfehlungen der Wissenschaft

Mit der Entscheidung, ausschließlich mobile Luftreiniger mit H13- oder H14 -HEPA-Filter zu fördern, folgt das Land Baden-Württemberg den Empfehlungen des Aerosolexperten Professor Dr. Christian von der Universität der Bundeswehr München. Kähler hatte bereits im vergangenen Jahr durch Studien mit TAC V+ Hochleistungsluftreinigern belegt, dass diese mit einem HEPA-Filter der Filterklasse H14 ausgestatteten Hochleistungsluftreiniger die Virenlast in einem Raum und damit das indirekte Ansteckungsrisiko in kürzester Zeit deutlich senken können. Jedoch sei nicht jeder mobile Luftreiniger oder gar Luftreinigungstechnik für die Filterung von infektiösen Viren und Aerosolen geeignet, mahnt Kähler. Der Universitätsprofessor hat daher eine wissenschaftliche Empfehlung für mobile Luftreiniger erarbeitet, um Schulaufwandsträger bei der Auswahl geeigneter Raumluftreiniger zu unterstützen.

Zur sicheren Virenfilterung müssen mobile Luftreiniger drei Grundvoraussetzungen erfüllen:

1. Der Volumenstrom des Luftreinigers muss ausreichend dimensioniert sein, um mindestens einen sechsfachen Luftwechsel pro Stunde zu ermöglichen. Nur so kann eine minutenschnelle Senkung der Aerosolkonzentration im Raum sichergestellt werden. Hochleistungsluftreiniger wie der TAC V+ der TAC Serie ermöglichen sogar einen bis zu 16-fachen Luftwechsel pro Stunde und bieten somit ein noch höheres Schutzniveau.

2. Der eingesetzte Filter muss nach der DIN EN 1822 zertifiziert sein. Ausschließlich H14-HEPA-Hochleistungsfilter nach EN 1822, wie sie auch im TAC V+TAC M und TAC ECO  zum Einsatz kommen, können selbst kleine, virenbehaftete Aerosole (0,1-0,3 µm) aus der Raumluft filtern, und zwar zu 99,995 %. Damit haben H14-HEPA-Filter bereits eine 10-fach höhere Filterleistung als H13-HEPA-Filter, deren Filterleistung im Größenbereich von Bakterien zwar noch vergleichbar gut ist. Signifikante Unterschiede gibt es jedoch im sogenannten MPPS-Bereich (Most Penetrating Particle Size), also bei der Ausfilterung von Viren und Aerosolen. Hier rät die Projektgruppe Labortechnik (ELATEC) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in ihrer Stellungnahme zum Thema „Einsatz von HEPA-Filtern in Raumlufttechnischen Anlagen (Beschluss 16/2010)“ ausdrücklich: „Die HEPA-Filter sollten mindestens der Klasse H14 nach DIN EN 1822-1 entsprechen.“

3. Der Luftreiniger muss hinreichend geräuscharm sein, damit er im Betrieb nicht stört. Denn stört der Lärm, dann besteht die Gefahr, dass das Gerät entweder abgeschaltet oder nicht mit dem erforderlichen Volumenstrom betrieben wird. Eine hohe Sicherheit vor einer indirekten SARS-CoV-2 Infektion ist dann nicht mehr gegeben. Daher verfügt der Hochleistungsluftreiniger TAC V+ über eine geräuschdämmende Schallschutzhaube, die ihn zum leisesten Gerät seiner Leistungsklasse macht.

Sogar noch übertroffen werden diese von Prof Kähler definierten Kriterien vom mobilen Hochleistungsluftreiniger TAC V+. Entwickelt und gefertigt wird das Gerät in Deutschland (Heinsberg) – ausgeliefert wird es in die ganze Welt. Eine stets aktuelle Übersicht auf der Unternehmensseite, welche Restaurants, Behörden, Schulen oder medizinischen Einrichtungen den TAC V+ Hochleistungsluftreiniger bereits einsetzen, unterstreicht die erprobte Wirksamkeit der TAC V+ Luftreinigung.

Der TAC V+ Hochleistungsluftreiniger hat sich bereits vielfach in der Praxis bewährt. Hier finden Sie zahlreiche Einsatz-Referenzen aus unterschiedlichen Branchen:

Erhältlich sind die mobil einsetzbaren Hochleistungsluftreiniger der TAC-Serie in mehreren Farben und Ausstattungsvarianten im Trotec-Shop.

Alle Informationen im „Ratgeber für sicheren Schulunterricht“

Im „Ratgeber für sicheren Schulunterricht“ können Sie sich selbst davon überzeugen, wie vergleichsweise einfach ein sicheres Hygienekonzept für Schulen realisiert werden kann. Der Ratgeber enthält ein „How-to“ für die Umsetzung des von Prof. Christian Kähler empfohlenen Hygienekonzeptes für Schulen, wissenschaftlich belegte Fakten zu den Ansteckungsrisiken im Klassenzimmer sowie technische Lösungen, um das Ansteckungsrisiko im Unterricht auf ein Minimum zu reduzieren.

Alle Informationen sind auch online auf unserer Informationsseite abrufbar:

Für Schulen, Universitäten und öffentliche Einrichtungen gelten Sonderkonditionen für Kauf und Miete. Sprechen Sie uns gerne persönlich darauf an:

Trotec GmbH, Herr Jochem Weingartz
Telefon: +49 2452 962-137, jochem.weingartz@trotec.com

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