Die Corona-Pandemie wirkt sich auch auf die Arbeit von Gerichten und Staatsanwaltschaften aus. Wer nun aber glaubt, dass kleinere oder größere Vergehen im Lockdown nicht geahndet oder verhandelt werden, der irrt.
Geltendes Recht wird auch in der Pandemie durchgesetzt
Es ist das oberste Ziel der Gerichte und Justizbehörden, den Dienstbetrieb auch während der derzeitigen Coronavirus-Pandemie im Rahmen der eingeschränkten Pandemiebedingungen weiter zu führen. Die Bürger sollen darauf vertrauen, dass insbesondere eilbedürftige oder schwerwiegende Verfahren auch in der Pandemie verhandelt werden. Ob Verhandlungen in Präsenz oder per Videokonferenz durchgeführt werden, prüfen die Richterinnen und Richter im Rahmen ihrer richterlichen Unabhängigkeit in jedem Einzelfall. Grundsätzlich gelten an den Gerichten aber natürlich die gültigen Hygienevorschriften der AHA-Formel (Abstand halten, Hygiene beachten und Maske tragen).
Finanzgericht Köln stattet alle Sitzungssäle mit TAC V+ Hochleistungsluftreinigern aus
Einen Schritt weiter gedacht hat den Gesundheitsschutz das Finanzgericht Köln. Zur Vermeidung einer Tröpfcheninfektion, die beispielweise durch Husten, Niesen oder eine feuchte Aussprache erfolgen kann, sind die Sitzplätze aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines gerichtlichen Termins so angeordnet, dass der erforderliche Sicherheitsabstand stets gewahrt wird. Selbstverständlich gilt auch in den Gerichtsgebäuden die übliche Maskenpflicht. Allerdings spielen Tröpfchen bei der nach wie vor hohen Zahl an Neuinfektionen nur eine untergeordnete Rolle. Während größere respiratorische Tröpfchen, die beim Atmen und Sprechen ausgeworfen werden, schnell zu Boden sinken und den Mindestabstand nicht überwinden, können potentiell virenbehaftete Aerosole über längere Zeit in der Luft schweben und sich in geschlossenen Räumen verteilen. Je mehr Personen an einer Sitzung teilnehmen, desto größer ist das Ansteckungsrisiko im Sitzungssaal.
Um diese Infektion über Aerosole zu vermeiden, die nach einhelliger Expertenmeinung als Hauptüberträger des Covid-19-Erregers SARS-CoV-2 gelten, sind sämtliche Sitzungssäle des Kölner Finanzgerichts mit bis zu drei TAC V+ Hochleistungsluftreinigern ausgestattet. Die mobil einsetzbaren Luftreiniger stellen sicher, dass die gesamte Raumluft sechsmal in der Stunde vollständig im hochwirksamen H14-HEPA-Filter (zertifiziert nach DIN EN 1822) gefiltert wird. Infektiöse Aerosole, Viren, Bakterien aber auch gesundheitsgefährdende Feinstaubpartikel, die über offene Fenster in den Sitzungssaal gelangen, werden zu 99,995 Prozent aus der Raumluft abgeschieden.
Studie belegt Wirksamkeit der TAC V+ Raumluftreiniger
Bestätigt wurde die hohe Schutzwirkung der Trotec-Luftreiniger durch die Universität der Bundeswehr München. Hier erforscht Professor Christian Kähler seit rund 25 Jahren die Entstehung und Ausbreitung von Aerosolen. Der Wissenschaftler ist sich sicher, dass einfaches Lüften nicht der Weisheit letzter Schluss sein kann, wenn es um die Bekämpfung einer lebensbedrohlichen Pandemie gibt. Der Universitätsprofessor hat mit seinem Team die Wirksamkeit mobiler Raumluftreiniger untersucht. Nahezu alle mobilen Luftreinger der namhaften Hersteller wurden zum Test in die Labore der Universität bestellt – überzeugt haben aber nur wenige Geräte. Die beste Leistung in den mittels moderner Lasermesstechnik durchgeführten Untersuchungen erzielte mit Abstand der TAC V+ Hochleistungsluftreiniger von Trotec. Das Gerät reduzierte die Aerosolkonzentration in einem 80 m2 großen Raum innerhalb von 6 Minuten. In kleineren Räumen erfolgte eine Halbierung der Partikelmenge sogar bereits nach 3 Minuten.
In seiner abschließenden Bewertung kommt der Prof. Kähler zu einem eindeutigen Schluss:
„Selbst mehrere infizierte Personen werden es vermutlich nicht schaffen, eine infektiöse Virenlast im Raum zu erzeugen, wenn der Raumluftreiniger mit einer Luftwechselrate von 6 pro Stunde betrieben wird. Daher kann mit diesen Geräten selbst unter ungünstigen Bedingungen das indirekte Infektionsrisiko enorm reduziert werden.“
Prof. Dr. Christian Kähler, Universität der Bundeswehr München
Wichtig sei jedoch, so Kähler in seinen Ausführungen, dass die Geräte bestimmte Anforderungen an die Luftleistung und Filterqualität erfüllen.
Zur sicheren Virenfilterung müssen Luftreiniger drei Grundvoraussetzungen erfüllen:
1. Der Volumenstrom des Luftreinigers muss ausreichend dimensioniert sein, um mindestens einen sechsfachen Luftwechsel pro Stunde zu ermöglichen. Nur so kann eine minutenschnelle Senkung der Aerosolkonzentration im Raum sichergestellt werden. Hochleistungsluftreiniger der TAC V-Serie ermöglichen sogar einen bis zu 16-fachen Luftwechsel pro Stunde und bieten somit ein noch höheres Schutzniveau, beispielsweise für Risikopatienten in Arztpraxen, auf Krankenstationen oder in Pflegeheimen.
2. Der eingesetzte Filter muss nach der DIN EN 1822 zertifiziert sein. Ausschließlich H14-HEPA-Hochleistungsfilter nach EN 1822, wie sie auch im TAC V+, TAC M und TAC Eco zum Einsatz kommen, können selbst kleine, virenbehaftete Aerosole (0,1-0,3 µm) aus der Raumluft filtern, und zwar zu 99,995 %. Damit haben H14-HEPA-Filter bereits eine 10-fach höhere Filterleistung als H13-HEPA-Filter, deren Filterleistung im Größenbereich von Bakterien zwar noch vergleichbar gut ist. Signifikante Unterschiede gibt es jedoch im sogenannten MPPS-Bereich (Most Penetrating Particle Size), also bei der Ausfilterung von Viren und Aerosolen. Hier rät die Projektgruppe Labortechnik (ELATEC) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in ihrer Stellungnahme zum Thema „Einsatz von HEPA-Filtern in Raumlufttechnischen Anlagen (Beschluss 16/2010)“ ausdrücklich: „Die HEPA-Filter sollten mindestens der Klasse H14 nach DIN EN 1822-1 entsprechen.“
3. Der Luftreiniger muss hinreichend geräuscharm sein, damit er im Betrieb nicht stört. Denn stört der Lärm, dann besteht die Gefahr, dass das Gerät entweder abgeschaltet oder nicht mit dem erforderlichen Volumenstrom betrieben wird. Eine hohe Sicherheit vor einer indirekten SARS-CoV-2 Infektion ist dann nicht mehr gegeben. Daher verfügt der Hochleistungsluftreiniger TAC V+ über eine geräuschdämmende Schallschutzhaube, die ihn zum leisesten Gerät seiner Leistungsklasse macht.
Sogar noch übertroffen werden diese von Prof Kähler definierten Kriterien vom mobilen Hochleistungsluftreiniger TAC V+. Entwickelt und gefertigt wird das Gerät in Deutschland (Heinsberg) – ausgeliefert wird es in die ganze Welt. Eine stets aktuelle Übersicht auf der Unternehmensseite, welche Restaurants, Behörden, Schulen oder medizinischen Einrichtungen den TAC V+ Hochleistungsluftreiniger bereits einsetzen, unterstreicht die erprobte Wirksamkeit der TAC V+ Luftreinigung.
Der TAC V+ Hochleistungsluftreiniger hat sich bereits vielfach in der Praxis bewährt. Hier finden Sie zahlreiche Einsatz-Referenzen aus unterschiedlichen Branchen:
Eine wertvolle Investition in Gesundheit und Produktivität
Die Hochleistungsluftreiniger der TAC-Serie ermöglichen eine unkomplizierte Rückkehr zur Normalität im täglichen Miteinander – trotz Corona. Aber auch bei den jährlich wiederkehrenden Grippewellen kann der Hochleistungsluftreiniger wirksam vor einer aerogenen Infektion mit Influenzaviren schützen. Die vergleichsweise geringen Investitionskosten werden durch die Vorteile eines maximalen Infektionsschutzes aufgehoben.
Jetzt direkt anschauen! Der Hochleistungsluftreiniger TAC V+ im Video:
Wir beraten Sie gerne persönlich
Trotec GmbH, Herr Jochem Weingartz
Telefon: +49 2452 962-137, jochem.weingartz@trotec.com
Ein sehr interessanter Beitrag! Mit freundlichen Grüßen