Werden Sie als Architekt oder Bau-Ingenieur mit der Bauüberwachung beauftragt, erwartet der Auftraggeber die sorgfältige Kontrolle aller wichtigen Arbeiten. Dazu zählt nach einem Urteil des OLG Hamm insbesondere der Nachweis, dass Sie die einwandfreie Ausführung der Fassadendämmung oder Wärmedämmung der Warmwasser- und Heizungsleitungen geprüft haben.
Wir möchten diesen Entscheid mit einem Hinweis auf unsere Wärmebildkameras ergänzen – ihr Einsatz bewahrt Sie vor den Folgen von Verarbeitungsmängeln.